Genehmigung für Verkaufsraum im eigenen Haus?

(2 Antworten)
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Hallo ,
möchte gegen Ende des Jahres einen Laden mit neuen und gebrauchten Kinderartikeln (Kleidung, Spielzeug, etc.) eröffnen. Dieses soll in einem Kellerraum in unserem Haus erfolgen.

Heute war ich in unserem Rathaus, wo ich das Kleingewerbe auch anmelden muss und wollte Infobroschüren darüber haben. Hatten sie leider nicht.
Die Frau sagte mir, das ich mir eine Genehmigung holen muss, da ich den Laden in unserem Haus eröffne?

a) Wo bekomme ich diese Genehmigung?
b) Was kostet diese?
c) Was wird alles überprüft?
(Die Frau vom Amt sagte nur sowas von Parkmöglichkeiten für die Kunden)
Was kommt noch dazu?

Wer hat Erfahrung? Um zahlreiche Antworten bin ich sehr dankbar .

Liebe Grüße

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Antworten

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    hallo kuntibunti,

    a) Wo bekomme ich diese Genehmigung?


    das müsste alles im Rahmen der Gewerbeanmeldungen beim Gewerbeamt geklärt werden. Das Gewerbeamt keinen und muss die Gewerbeordnung umsetzen und überprüfen. Dazugehört auch die Einrichtung oder der Verkauf von Produkten und waren aus gewerblichen Räumen. Wenn man es da sehr genau nimmt, müssen die Räume eine bestimmte Höhe haben, der Eingangsbereich muss entsprechend gestaltet oder besondere Türen müssen verwendet werden, Notausgang, Feuerlöscher und Ähnliche Dinge müssen beachtet sein. Das könnte alles das Gewerbeamt überprüfen und von ihnen verlangen, richtig umzusetzen.
    ob das auch wirklich so gemacht und überprüft wird, kann ich nicht sagen, da das auch in jedem Landkreis anders ist.

    b) Was kostet diese?


    wie gesagt, das ist im Lebenlandkreis anders, in der Regel kostet die Gewerbeanmeldungen zwischen 15 und 30 €. Was dafür Zusatzkosten entstehen, wenn Räumlichkeiten im eigenen Haus überprüft oder angemeldet werden müssen, wird das Gewerbeamt Ihnen bestimmt sagen.

    c) Was wird alles überprüft?


    keine Ahnung, ich würde auch nicht nachfragen, da dies unter Umständen hoher zu weiteren Fragen, zusätzliche Kosten oder ähnlichen Irritationen führt. Getreu nach dem Motto: "keine schlafenden Hunde wecken." Empfehle ich Ihnen, nur das Gewerbe anzumelden und die Räumlichkeiten, die Adresse Ihrer Verkaufstätigkeit zu nennen und dann abzuwarten was passiert.

    Noch ein Tipp: wenn Sie nicht unbedingt beim Gewerbeamt nachfragen wollen, dann erkundigen Sie sich bitte vorher bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer ( IHK). Die zuständigen Regionalbüros müssen ihnen auf jeden Fall eine Auskunft geben, häufig hat man dort sogar Infobroschüren oder Informationszettel genau zu diesem Thema. Das ist besser als im Internet mehrere Stunden nach etwas suchen oder Verwandte und Bekannte fragen. Ich habe gerade versucht geeigneter Informationen im Netz diesbezüglich zu finden, habe mir aber leider die Zähne daran ausgebissen.


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    Ich glaube es geht um einen Dokumet in dem du dir selbst die Erlaubnis dafßr gibst?!


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