Genehmigung für Verkaufsraum im eigenen Haus?
(2 Antworten)Hallo ,
möchte gegen Ende des Jahres einen Laden mit neuen und gebrauchten Kinderartikeln (Kleidung, Spielzeug, etc.) eröffnen. Dieses soll in einem Kellerraum in unserem Haus erfolgen.
Heute war ich in unserem Rathaus, wo ich das Kleingewerbe auch anmelden muss und wollte Infobroschüren darüber haben. Hatten sie leider nicht.
Die Frau sagte mir, das ich mir eine Genehmigung holen muss, da ich den Laden in unserem Haus eröffne?
a) Wo bekomme ich diese Genehmigung?
b) Was kostet diese?
c) Was wird alles überprüft?
(Die Frau vom Amt sagte nur sowas von Parkmöglichkeiten für die Kunden)
Was kommt noch dazu?
Wer hat Erfahrung? Um zahlreiche Antworten bin ich sehr dankbar .
Liebe Grüße
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
hallo kuntibunti,
a) Wo bekomme ich diese Genehmigung?
das müsste alles im Rahmen der Gewerbeanmeldungen beim Gewerbeamt geklärt werden. Das Gewerbeamt keinen und muss die Gewerbeordnung umsetzen und überprüfen. Dazugehört auch die Einrichtung oder der Verkauf von Produkten und waren aus gewerblichen Räumen. Wenn man es da sehr genau nimmt, müssen die Räume eine bestimmte Höhe haben, der Eingangsbereich muss entsprechend gestaltet oder besondere Türen müssen verwendet werden, Notausgang, Feuerlöscher und Ähnliche Dinge müssen beachtet sein. Das könnte alles das Gewerbeamt überprüfen und von ihnen verlangen, richtig umzusetzen.
ob das auch wirklich so gemacht und überprüft wird, kann ich nicht sagen, da das auch in jedem Landkreis anders ist.b) Was kostet diese?
wie gesagt, das ist im Lebenlandkreis anders, in der Regel kostet die Gewerbeanmeldungen zwischen 15 und 30 €. Was dafür Zusatzkosten entstehen, wenn Räumlichkeiten im eigenen Haus überprüft oder angemeldet werden müssen, wird das Gewerbeamt Ihnen bestimmt sagen.c) Was wird alles überprüft?
keine Ahnung, ich würde auch nicht nachfragen, da dies unter Umständen hoher zu weiteren Fragen, zusätzliche Kosten oder ähnlichen Irritationen führt. Getreu nach dem Motto: "keine schlafenden Hunde wecken." Empfehle ich Ihnen, nur das Gewerbe anzumelden und die Räumlichkeiten, die Adresse Ihrer Verkaufstätigkeit zu nennen und dann abzuwarten was passiert.
Noch ein Tipp: wenn Sie nicht unbedingt beim Gewerbeamt nachfragen wollen, dann erkundigen Sie sich bitte vorher bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer ( IHK). Die zuständigen Regionalbüros müssen ihnen auf jeden Fall eine Auskunft geben, häufig hat man dort sogar Infobroschüren oder Informationszettel genau zu diesem Thema. Das ist besser als im Internet mehrere Stunden nach etwas suchen oder Verwandte und Bekannte fragen. Ich habe gerade versucht geeigneter Informationen im Netz diesbezüglich zu finden, habe mir aber leider die Zähne daran ausgebissen.
-
Ich glaube es geht um einen Dokumet in dem du dir selbst die Erlaubnis dafßr gibst?!
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen