Geltendmachung von Ausgaben im Nebengewerbe

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Hallo liebe Forumsgemeinde,

kurz zu mir:

ich bin gerade dabei ein Produkt zu entwickeln und möchte deshalb ein Nebengwerbe anmelden. Ich befinde mich derzeit zu ca. 33% in Kurzarbeit. Zum Jahreswechsel werde ich vorraussichtlich wieder zu 100% bei meinem Arbeitgeber tätig sein.
Die kosten der Produktentwicklung finanziere ich aus meinem Privatvermögen.
Ich möchte das Produkt in einem Nebengewerbe etwickeln und dann, wenn alles soweit klappt, hauptberuflich herstellen und vertreiben.
Da ich durch die entwicklung hohe Ausgaben aber keine Einnahmen habe, möchte ich ein Nebengewerbe anmelden um meine Ausgaben beim Finanzamt geltend zu machen, ausserdem ist es Privatpersonen sehr oft nicht möglich, Angebote von Firmen bzw. Großhändlern zu einzuholen

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
Ist dies so überhaupt möglich? Muss ich bei einer Nebentätigkeit Gewinn erwirtschaften um Ausgaben absetzen zu können? Kann ich in einer Nebentätigkeit einen Geschäftswagen nutzen, den ich, gezwungenermaßen, hauptsächlich privat nutze?
Offiziell darf ich bei einer Nebentätigkeit max. 15h/Woche Arbeiten. Gilt diese Regelung auch, wenn ich keinen Gewinn dabei erwirtschafte?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten

Viele Grüße
Tim

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    Hallo Timbo,

    Da ich durch die entwicklung hohe Ausgaben aber keine Einnahmen habe, möchte ich ein Nebengewerbe anmelden um meine Ausgaben beim Finanzamt geltend zu machen, ausserdem ist es Privatpersonen sehr oft nicht möglich, Angebote von Firmen bzw. Großhändlern zu einzuholen


    sehr richtig, Kann ich nur begrüßen.

    Ist dies so überhaupt möglich? Muss ich bei einer Nebentätigkeit Gewinn erwirtschaften um Ausgaben absetzen zu können?


    Für einen gewissen Zeitraum sind auch Verluste beim Finanzamt kein Problem. Irgendwann jedoch sollte die Firma Gewinne erwirtschaften, um die bisherigen Verluste damit auszugleichen. Ansonsten geht das Finanzamt schnell von Liebhaberei aus. Also jemanden, der sein Gewerbe nur wegen der Verluste betreibt und weil es ein Hobby ist. Trotzdem frage dazu bitte einen Steuerberater, denn die Ausgaben können nicht einfach irgend wie abgesetzt werden, sondern müssen gegebenenfalls in einemAnlagenverzeichnis aktiviert werden, um so über mehrere Jahre abgeschrieben zu werden. Stichwort Abschreibung

    Kann ich in einer Nebentätigkeit einen Geschäftswagen nutzen, den ich, gezwungenermaßen, hauptsächlich privat nutze?


    sicher kannst du das, es muss jedoch die private Nutzung am Jahresende ermitteln und berücksichtigen. Das macht es bei Pkw und Kfz im allgemeinen schwer. mehr dazu in unserem Lexikon der Betriebsausgaben unter dem Stichwort Kfz Kosten

    Offiziell darf ich bei einer Nebentätigkeit max. 15h/Woche Arbeiten. Gilt diese Regelung auch, wenn ich keinen Gewinn dabei erwirtschafte?


    so weit ich weiß, es ist die Begrenzung der wöchentlichen Stunden nur für die Krankenversicherungen interessant, da andernfalls eine separate Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Dem Finanzamt und dem Gewerbeamt ist das mE. egal.


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    Hallo Torsten,

    vielen Dank für Deine zahlreiche Antworten, ein großes Lob für das Forum und die Internetseite.

    Viele Grüße
    Tim


    Kommentare

  • +0 | -0

    danke.


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