Gehaltsvereinbarung - nur variables Gehalt
(1 Antwort)Hallo Zusammen,
ist es möglich, dass folgende Gehaltsvereinbarungen getroffen werden:
Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ein variables Gehalt von monatlich x.xx EUR brutto für jeden erwirtschaftetten Euro vom netto Umsatz, ab einem netto Umsatz von xxxx Euro pro Monat. Das Grundgehalt wird jeweils im darauf folgenden Monat ausgezahlt.
Ab einem netto Umsatz von xxxxx Euro pro Monat, wird ein fixes Grundgehalt in Höhe von xxxx Euro pro Monat als Grundgehalt gezahlt. Hinzu kommt eine variable Vergütüng gem. unter Punkt (1) genannten Kalkulation für jeden erwirtschafteten Euro über xxxx Euro netto Umsatz pro Monat.
Bin auf Feedback gespannt.
Danke.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Sicher kann man sowas machen, aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Bitte immer an die Lohn- und Gehaltsberechnung denken, die muss jeden Monat durchgeführt werden und wird durch solche Konstruktionen bestimmt nicht billig. Zur Not würde ich aber einen Rechtsanwalt befragen: http://www.gruenderlexikon.de/rechtsberatung.php
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen