Gaststätte und Einzelhandel im Industriegebiet
(1 Antwort)Hallo zusammen,
ich habe heute ein Einzelunternehmen angemeldet und habe jetzt schon zwei Probleme :)
1. Beim Gewerbeamt habe ich die Adresse des neuen Ladens angegeben, obwohl ich den Mietvertrag noch nicht unterschrieben habe. (Der Vermieter wollte zuerst den Gewerbeschein) Könnte das Probleme geben?
2. Ich habe eine erlaubnisfreie Gaststätte in Verbindung mit Einzelhandel angemeldet. Das Mietobjekt befindet sich auf einem Fabrikgelände. Der Vermieter meinte, dass auf einem Industriegelände kein Einzelhandel erlaubt sei, war sich allerdings auch nicht ganz sicher. Beim zuständigen Ordnungsamt sagte man mir: " ...ich glaube nicht dass das Verboten ist, Sie dürfen nur keine Automaten aufstellen..." (vielen Dank für diese konkrete Aussage)
Kann mir jemand weiter helfen?
Danke im Voraus und frohes Schaffen.
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Antworten
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Hallo,
1. Nein, da sehe ich kein Problem. Sollte der Mietvertrag doch nicht zustande kommen, kann die Gewerbeanmeldung später noch geändert werden.
2. Wenn Sie den Umfang Ihres Gewerbes bei der Gewerbeanmeldung genau angegeben haben und dabei oder danach keine entsprechenden Hinweise vom Amt gekommen sind, dann sollten Sie das Gewerbe in der angemeldeten Art auch betreiben dürfen.
Aber wenn Sie noch mehr Pferde scheu machen möchten, dann könnne Sie ja auch mal beim Bauamt nachfragen, ob es baurechtliche Auflagen für Ihr Gewerbe gibt.
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