Freiwillige gesetz. Rentenversicherung

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Hallo zusammen,

nach dem Berufsleben von 20 Jahren im Angestelltenverhältnis habe ich meinen Arbeitsplatz verloren und beziehe ich ALG I seit April 2010. Ich beantrage nun Gründerzuschuss für eine Selbständigkeit und mir überlege, ob ich freiwillig in die gesetztliche Rentenversicherung einzahlen soll. In der Vergangenheit habe ich relativ gut verdient und habe Punkte aufbauen können. Aber bei der geplanten Selbständigkeit habe ich noch keine Kunden und ich bin mir nicht sicher, ob die Idee aufgeht. Ich weiss zwar, dass ich mich bei dem Rentenversicherungsträger beraten lassen kann. Aber ich hätte gerne Eure Erfahrungen auch gewusst. Ich bin im übrigen 45 Jahre alt. Falls ich nicht mehr einzahle, verfallen meine Ansprüche auf die Altersrente und/oder Erwerbsminderungsrente? Wenn ja, sofort oder nach gewisser Zeit?
Vielen Dank !
Gruß
Gene

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    Hallo,

    die Frage, ob Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten, stellt sich in Ihrem Fall vielleicht gar nicht, unter besonderen Umständen besteht nämlich auch eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige.

    Weitere Infos hierzu finden Sie unter anderem hier
    - www.steuernplusberatung.de
    - Deutsche Rentenversicherung

    Ich empfehle in solchen Fällen zwei Beratungstermine:
    - einen bei einem Berater der Deutschen Rentenversicherung (in der Regel gibt es regelmäßig Beratungstermine bei der Stadtverwaltung) und
    - einen bei einem freien Versicherungsvertreter oder -makler.

    Danach kann man sich seine eigene Meinung bilden, was für einen das Beste sein könnte.

    Ihre Ansprüche auf Altersrente verfallen nicht.
    Was im einzelnen und ab wann an Zusatzleistungen (z. B. Kurkosten, Erwerbsminderungsrente) vielleicht entfällt, können Ihnen die Versicherungsberater genauer sagen.


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