Freier Handelsvertreter §84 HGB

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Hallo zusammen!

Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2007 als fr. Handelsvertr. §84 HGB bei einer Bausparkasse selbständig zu machen.
Meine Vorstellung ist es zB zum 31.03.2007 beim jetzigen Arbeitgeber zu kündigen und zB per 01.05.2007 die neue Tätigkeit aufzunehmen.
Den 1 Monat hätte ich gern für Umzug etc. und würde doch da Arbeitslosengeld beziehen können, oder?
Und wäre somit auch berechtigt für den Gründungszuschuss oder sehe ich das falsch?
Voraussetzung ist glaub ich, dass mir gekündigt wird, aber das kann man ja "drehen" ...!

Was muss ich wann machen um was/wieviel/wielange zu bekommen?

Über ein paar Tipps wäre ich echt dankbar :-)

Ich muss mich auch mal noch mit nem Steuerberater zusammen setzen, da ich garnicht genau weiß was ich wie versteuern muss + was man dann alles absetzen kann etc.!
Vielleicht kann mir ja mal jemand ne Beispielrechnung machen, was zB von 3000,- Brutto so überbleiben kann.
Abzgl. Steuern (nur Einkommenssteuer?), Krankenversicherung, Altersvorsorge, Rücklagen -> sonst noch was ???

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus :-)

Gruss vom Bausparfuchs

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    Bausparfuchs


    Den 1 Monat hätte ich gern für Umzug etc. und würde doch da Arbeitslosengeld beziehen können, oder?

    Das sollte Sie mit Ihrer Arbeitsagentur klären, denn die kann Ihneen genau Ihre Ansprüche ermitteln.



    Und wäre somit auch berechtigt für den Gründungszuschuss oder sehe ich das falsch?

    Nein, das sehen Sie richtig.



    Voraussetzung ist glaub ich, dass mir gekündigt wird, aber das kann man ja "drehen" ...!

    Auch richtig.



    Was muss ich wann machen um was/wieviel/wielange zu bekommen?

    Über ein paar Tipps wäre ich echt dankbar :-)


    Dazu können Sie gern meine Checkliste auf meiner Seite zu meiner Existenzgründerberatung nutzen. http://www.gruenderberatung24.de



    ...was man dann alles absetzen kann etc.!

    Dazu können Sie mein Lexikon für Betriebsausgaben unter http://www.betriebsausgabe.de nutzen.

    Hier gibt es auch einen Onlinecheck zur Kleinunternehmerregelung. Dann wirds beim Steuerberater nicht so teuer



    Vielleicht kann mir ja mal jemand ne Beispielrechnung machen, was zB von 3000,- Brutto so überbleiben kann.
    Abzgl. Steuern (nur Einkommenssteuer?), Krankenversicherung, Altersvorsorge, Rücklagen -> sonst noch was ???


    Das sollte wirklich ein Steuerberater machen.

    Puh, das waren nun viele Fragen auf einmal. Ich hoffe das hat soweit gelangt.


    Kommentare

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