Freier Autor/Texter - Gewerbe anmelden?
(2 Antworten)Hallochen, ich möchte mir als freier Autor/Texter, Dienstleister für Schreibarbieten ein zweites Standbein aufbauen. Ich habe auch schon einen Auftrag. Ich möchte nun wissen, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muss. Ich habe gelesen, dass es bei Dienstleistungen und Tätigkeiten im "künstlerischen" Bereich nicht notwendig wäre. Ich soll aber eine Rechnung für meinen Auftrag erstellen, auf dem die Steuernummer versehen ist. Ich habe aber nur meine private. Und nun? LG Borstel ![]()
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Antworten
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Hi Borstel,
wenn es eine reine Autorentätigkeit ist, dann ist kein Gewerbe nötig. Du bist dann Freiberufler
Zur Gewerbeanmeldung ließ dir mal das durch.
Wenn du beim Finanzamt die Tätigkeit anmeldest, bekommst du automatisch eine neue Steuernummer.
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Hallo Borstel,
"Dienstleister für Schreibarbeiten" ist etwas anderes als Journalist.
Nur Journalisten, Übersetzer und Dolmetscher fallen unter die so genannten Katalogberufe.
Für meine Tätigkeit als PR-Redakteur musste ich ein Gewerbe anmelden, für journalistische Tätigkeiten stelle ich als Freiberufler Rechnungen aus.
Ich würde Dir raten, zur Sicherheit einen Termin beim Gewerbeamt zu machen und Dich ausführlich beraten zu lassen.
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