Freie Wahl des Gründungsberaters

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Ich bin dabei mich per Einstiegsgeld in eine Bestehende GbR einzugründen. Dazu habe ich mich vor dem Termin beim A-Amt schon um einen Gründungsberater bemüht, der mich auch betreuen möchte. Nun wurde mir beim A-Amt mitgeteilt, das ich nur die vom Amt bevorzugte Gründungsberatung in Anspruch nehmen darf, Wortlaut: Das ist unsere hausinterne Regelung.

Mir wurde der nötige " Gutschein" ausgestellt etc., aber meine freie Wahl des Beraters deutlich abgelehnt, nach Motto: Entweder so, oder gar nicht. Meine Frage: Kann das Amt mir in dieser Hinsicht, also die freie Wahl des Gründungsberaters, Vorschriften machen? Danke vorab!!!

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    Es kommt darauf an, wenn du den Berater selbst bezahlst, kannst du tun weas du willst, soll das Amt zahlen, dann gibt es nur die Berater, mit denen das Amt verträge hat, weil "Mengenrabat"

    Ausserdem muß, wenn du eine Tragfähigkeits Bescheiniguing benötigst, der Berater vom Amt dafür zu gelassen sein, denn sonst mußt du noch mal für die entsprechende Bescheinigung zahlen.


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    Danke!


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    Wenn du vom Amt einen Berater zugewiesen bekommst, kannst du dich in der Regel darauf verlassen, dass dieser Berater sich auskennt.

    Mit Mengenrabatt hat das eher nichts zu tun. Hier geht es um eine aussagekräftige Beratung. Und davon profitierst du in erster Linie.


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