Freiberuflichkeit im künstlerischen Bereich, Gründungszuschuss, KSK, viele Fragen, Hilfe!
(2 Antworten)Hallo zusammen,
ich habe nun 3 Jahre an einem Staatstheater in einem normalen Angestelltenverhältnis nach NV-Bühne gearbeitet. NV-Bühnenverträge sind immer befristet auf 2 Jahre und im Oktober des Vorjahres muss man sich entscheiden, ob der Vertrag im August des kommenden Jahres noch um 1 Jahr verlängert werden soll oder nicht.
Ich habe im Oktober 2009 nicht gekündigt, also geht mein Arbeitsverhältnis offiziell weiter bis August 2011.
Nun gibt es aber bei uns im Theater einige Änderungen und ich kann in dem Job, den ich gerade mache, nicht weiter beschäftigt werden. Nur in einem anderen, aber das wäre ein Rückschritt, ich würde mich in der Abteilung nicht so wohl fühlen wie jetzt etc.
Nun hat der Intendant mir vorgeschlagen, dass wir im Oktober meinen Vertrag auflösen, ich mich arbeitslos melde, Gründungszuschuss beantrage und dann freiberuflich arbeite. Das Theater würde mich dann in dem Bereich, den ich jetzt mache, freiberuflich beschäftigen (natürlich nicht auf einer vollen Stelle, es würden dann befristete Werkverträge geben) und ich könnte noch andere Projekte machen und wäre zeitlich und örtlich total flexibel.
So weit, so gut. Nun birgt diese Sache ja einige Unsicherheiten. Ich habe schon ein bisschen gegooglet, bin aber nicht so richtig fündig geworden und die Beratungsstellen beraten meist nur Existenzgründer und keine freiberuflichen Künstler. Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Kann ich als Freiberufler überhaupt den Gründungszuschuss beantragen oder geht das nur als Gewerbetreibender? Wahrscheinlich werde ich 3 Monate gesperrt, wenn der Vertrag aufgelöst wird, oder? Und was macht man dann? Hat man dann 3 Monate tatsächlich gar kein Geld, muss sich aber selbstständig versichern? Wie funktioniert das mit der KSK? Ich höre immer nur, dass es wahnsinnig schwierig sei, da rein zu kommen und dass die Anträge manchmal Monate dauern. Es gibt für Theatermitarbeiter die Bayerische Versorgungskammer, da könnte ich auch als Freiberufler drin bleiben und somit weiter Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Aber Krankenkasse?
Fragen über Fragen! Ich hoffe sehr, dass es hier vielleicht noch andere gibt, die diesen Schritt gewagt haben oder sich wenigstens besser auskennen als ich!
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Viele Grüße,
Miriam
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Hallo Miriam,
Bei Aufhebungsvertrag prüft die Agentur für Arbeit immer den Eintritt einer Sperrzeit. Liegen keine wichtigen Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, kannst du mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen.
Ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag könnte zum Beispiel sein, dass du aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit nicht mehr ausüben kannst. Ob ein wenig qualifizierter Job ein wichtiger Grund ist, wird im Einzellfall geprüft und ist oft eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters.
Willst du die hauptberufliche Selbständigkeit schon während der Sperrzeit beginnen, erhältst du den Gründungszuschuss allerdings erst nach Ablauf der Sperrzeit.
Die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss kannst du im folgenden Artikel nachlesen:
Existenzgründung mit dem GründungszuschussKann ich als Freiberufler überhaupt den Gründungszuschuss beantragen oder geht das nur als Gewerbetreibender?
Ja kannst du.Wie funktioniert das mit der KSK?
Hier informierst du dich am besten direkt bei der KSK.
Ich empfehle dir zum Lesen die E-Books mit den häufigsten Fragen:
E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur NebentätigkeitKommentar schreiben
Kommentare
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Hallo Torsten, vielen Dank für die Antwort!
Und ja, ich müsste ja die Selbstständigkeit schon während der Sperrfrist beginnen, ich muss ja von irgendwas leben...
Und wegen der KSK: Ich hab ein bisschen Schiss, da einfach anzufragen, weil die ja anscheinend schnell ablehnen...
Aber vielleicht gibt's ja die Möglichkeit, sich ganz unverbindlich an die zu wenden...
Herzliche Grüße,
Miriam
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