freiberufliche Tätigkeit und ein Einzelunternehmen
(2 Antworten)Guten Tag,
ich beginne eine freiberufliche Vermittlertätigkeit und plane künftig einen kleinen Laden zu eröffnen.
Zählen die Einkünfte von beiden Tätigkeiten für die Kranken- und Rentenversicherung ?
Zählen die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten für den Einkommenssteuerfreibetrag ?
Die Gewerbesteuer wird erst ab einem GEWINN von 24500 Euro fällig, zählt hierfür mein Einkommen als Vermittler dazu ? Wobei ich hierfür ja schon Einkommenssteuer entrichten muss...
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Vielen Dank,
Michael
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Antworten
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Hallo Michael,
da deine Fragen doch sehr rechts- und steuerlastig sind, empfehle ich dir einen entsprechenenden Berater zu kontaktieren. Hilfreich kann auch der Gründungsstarter der Kfw-Mittelstandsbank (www.gruendungsstarter.de) sein.
Allgemein gilt: Die Rentenversicherungspflicht gilt nur für einen Teil der Selbstständigen. Gewerbesteuer wird nur für gewerbliche, nicht für freiberufliche Tätigkeiten, fällig.
Viel Erfolg
Hein Vink
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Hallo zusammen,
@michael c
Dazu haben wir einen kleinen Artikel geschrieben.
Gibt es eine Pflicht zur Rentenversicherung bei Existenzgründer?Zählen die Einkünfte von beiden Tätigkeiten für die Kranken- und Rentenversicherung ?
Als selbständiger zählt nur was für die gesetzliche Rente, wenn Sie auch einen bestimmten Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Mehr dazu in unserem obigen Beitrag oder unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Zählen die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten für den Einkommenssteuerfreibetrag ?
Beide Einkommen müssen der einkommensteuer unterzogen werden. sofern es einen Freibetrag gibt, kann der natürlich genutzt werden. Genau sagen geht hier nicht, da es zu individuell ist. Steuerberater fragen.freiberufliche Vermittlertätigkeit
Das beißt sich, Freiberufler ist was anderes, sicher haben sie die begriffe verwechselt. dazu unser Beitrag
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
Auch mal im Forum in der Rubrik Freiberufler lesen:
http://www.gruenderlexikon.de/forum/forum-27.htmlDie Gewerbesteuer wird erst ab einem GEWINN von 24500 Euro fällig, zählt hierfür mein Einkommen als Vermittler dazu ? Wobei ich hierfür ja schon Einkommenssteuer entrichten muss...
Wenn alles Gewerbeeinkünfte sind, ja. Das muss geprüft werden. Steuerberater oder Finanzamt.
Einkommensteuer hat nichts mit Gewerbesteuer zu tun. Sie zahlen in dem Fall natürlich erst Gewerbesteuer dann einkommensteuer, wobei die bereits gezahlte Gewerbesteuer auf die einkommensteuer angerechnet wird. kompliziert, deswegen Steuerberater.
auch hier lesen:
Warum ein Steuerberater mehr Einkommensteuer spart als kein Steuerberater
@heinvinkda deine Fragen doch sehr rechts- und steuerlastig sind, empfehle ich dir einen entsprechenenden Berater zu kontaktieren.
Das ist vielleicht etwas zu allgemein, Rentenversicherung ist kein Steuerrecht und einen Hinweis auf Freiberufler in unserem Forum ist sicher auch kein vergehen als Nichtsteuerberater oder Rechtsanwalt.
Als Hinweis, dieses Forum moderiert ein Steuerberater, daher ist ein Vergehen gegen das Beratergesetz der Steuerberater etc. unwahrscheinlich. Etwas deutlicher muss man schon antworten, denn sonst brauchen wir das Forum hier nicht mehr.
Bitte nicht falsch verstehen oder verärgert seinHilfreich kann auch der Gründungsstarter der Kfw-Mittelstandsbank (www.gruendungsstarter.de) sein.
Sind da auch Steuerberater oder Rentenversicherungsberater dabei? Wäre ja interessant, die Startothek mal hier im Gruenderlexikon etwas genauer zu untersuchen oder zu bewerben.
Steuerberater haben wir hier
http://www.gruenderlexikon.de/steuerberatung.php
und rechtsanwälte hier:
http://www.gruenderlexikon.de/rechtsberatung.php
Also heinvink, ich danke für die Arbeit un bin froh wenn wer mitschriebt und hilft. Aber bitte nicht nach dem Motto: Das ist zu schwer, da muss ein Berater hin, viel Erfolg und link auf gruendungsstarter.de oder sind sie dort gelistet und machen hier Werbung?
Also, nichts für ungut. Danke und allen viel Erfolg.
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