freiberuflich als Diätassistentin

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Hallo und schönen guten Tag Smile

hier zu meinem "Problem":
seit diesem Jahr habe ich meinen Abschluss als Diätassistentin in der Tasche.

Schon während der Ausbildung unterhielt ich mich mit meiner Ernährungspsychologie-Lehrerin darüber, später bei ihr mitzuwirken bzw. nach der Ausbildung als Diätassistentin freiberuflich zu arbeiten.

Bisher ist das Arbeitsamt für mich zuständig. Seit Sept.2008 arbeite ich als Pauschalkraft im Kaufland (diese Stelle ist befristet bis August 2009- ob ich wieder verlängert werde, weiß ich noch nicht), somit läuft mein Gehalt immer knapp unter 300euro aus. Kindergeld erhalte ich nicht mehr.

Da ich wie schon gesagt, arbeitslos gemeldet bin, bin ich krankenversicherunstechnisch gesetzl.freiwillig versichert (bezahle meine Beiträge sozusagen selber).

Antrag auf Alg2 habe ich gestellt, wurde aber abgelehnt.

Ich habe diesen Traum, in dem Beruf arbeiten zu können und weiß wohl, dass dies erstmal nur nebenbei funktionieren kann (Kundenstamm aufbauen, Werbung... etc. benötigt seine Zeit).

Ich weiß nicht so recht wo ich anfangen soll bzw.wer mir dabei beratend zur Seite stehen könnte.
D.h. was muss ich finanziell beachten, wie sind die Beratungskosten abzurechnen. Würde es reichen mich unverbindlich bei meiner Gemeinde zu melden oder wäre es besser sich gleich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen?

Meine damalige Lehrerin arbeitet schon seit 15Jahrer selbständig, somit weiß sie natürlich auch nicht so recht über aktuelle Rechtswegweiser bescheid.

Über Informationen wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Susanne

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Antworten

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    Guten Morgen Susanne,

    ein typischer Fall und typische Fragen von Existenzgründungen, da er beantworte ich hier mit Verweisen auf von uns geschriebene Artikel, die im wesentlichen die Antworten und weitere Informationen enthalten.

    Wo man sich überall anmelden muss, erläutert der folgende Artikel:

    Ich will mich selbständig machen, wo muss ich mich überall anmelden? FAQ 11

    Die häufigsten Fragen von Existenzgründern:

    Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung

    10 häufige Fehler vor der Gründung:

    Die 10 häufigsten Fehler vor der Existenzgründung

    und die 10 danach:

    Die 10 häufigsten Fehler nach der Existenzgründung

    Wer kann einen Existenzgründer beraten?
    In der Regel kann das jeder Unternehmensberater oder Steuerberater machen. Ich würde jedoch darauf achten, dass derjenige regelmäßig und öfter Existenzgründer berät und auch in die selbständigkeit begleitet. Es gibt dazu sogar Fördermittel und Zuschüsse von der KfW Banken, welche speziell für die Beratung zur Existenzgründung zu beantragen sind und mit einem zugelassenen KfW Berater im Rahmen der Existenzgründung ausgegeben werden können. Das Ganze nennt sichGründercoaching Deutschland.

    Außerdem kannst du unter bestimmten Voraussetzungen denen Gründungszuschuss beantragen.

    Ich bin beispielsweise einen zugelassener KfW Berater und darf dieses Gründercoaching beantragen. Allerdings ist es immer etwas schwieriger, wenn man den Existenzgründern ich persönlich kennen lernt oder im Büro mit ihm sprechen kann. Alles über das Telefon abzuwickeln finde ich ehrlich gesagt nicht gut, wäre aber machbar. Ich kann nur empfehlen, Besucher zunächst ein Existenzgründerseminar, dort bekommst du die wichtigsten Informationen zur Existenzgründung. Was du dann nicht verstanden hast, kannst du ja immer noch hier und worum in der richtigen Kategorie fragen. Aber bitte nicht alle Fragen in einen Artikel, sondern alles themenorientiert und sortiert extra, das lässt sich viel besser beantworten, als wenn es 20 Fragen in einem großen Artikel gestellt werden.


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    Hallo Susanne,

    stell dir mal gerade eine Frage zurück!!!

    Muss man als selbständige Diätassistentin bzw. Ökotrophologin nicht bei der DGE ein "Zusatz-Zertifikat" machen, um den Titel "Ernährungsberaterin/DGE" zu erhalten, um sich damit überhaupt selbständig machen zu können???
    Glaub der Preis für diesen Zusatz liegt bei 2500€ (so ganz grob)!!!

    Eine weitere Frage ist, wie du das dann abrechnen willst?
    Privat wär ja nicht so das Problem, aber wenn das über die Krankenkasse laufen soll, musst du dort vielleicht mal anfragen, welche Voraussetzungen du erfüllen musst ;-)

    Falls du das mit dem DGE-Zertifikat rausbekommst, würde ich mich nochmal über eine kurze Antwort freuen :-)

    Grüße
    Jenny


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    Hallo Jenny,

    interessante Fragen, wofür ich mich herzlich bedanke. Man kann als Existenzgründungsberater der KfW auch nicht alles wissen, daher freue ich mich immer, wenn interessierte Menschen weiterführende Fragen stellen oder Hinweise zu anderen Themen geben können, die ich unter Umständen vergessen habe. Ich bin auch einmal gespannt, was Susanne dazu sagt oder eher schreibt.


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