Freiberufler während des Studiums?

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Hallo,
ich brauche dringend eine Meinung von jemand der sich mit den Grundlagen das Freiberuflerdaseins bzw den rechtlichen Regelungen auskennt.

Folgender Fall:

Ich studiere zur Zeit Elektrotechnik im 5. Semester und arbeite nebenher in einer Firma als IT-Projektmanager im Bereich Flugzeugelektronik/Software. Hinzu kommen einige vom Umfang her kleinere Tätigkeiten als Systemadministrator bei anderen Firmen. Leider kann ich nicht länger als Angestellter arbeiten (u.a. ist die Werksstudentenregelung die die Arbeitszeit drastisch begrenzt im Weg). Nun möchte ich mich als Freiberufler (Elektroingenieur) selbstständig machen und meinem ehemaligen Arbeitgeber bzw. den anderen Firmen meine Leistung verkaufen.
Die Frage ist nun, ist es denn überhaupt Möglich als Student einen Freiberuflerstatus zu erlangen und wenn ja, welche Risiken bringt das mit sich (bezogen auf den Status, ich habe gelesen dass das Finanzamt sogenannte freiberufliche IT-Berater vermehrt prüft um evtl dann horrende Gewerbesteuernachzahlungen zu erheben falls der Status nicht gerechtfertigt war)
Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir einfach mal eure Gedanken postet!
Viele Grüße Eric

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    Hallo Eric,

    ein Teil deiner Tätigkeiten hört sich sehr gewerblich an (Systemadministrator) - freiberuflich ist nur der IT-ler der kreativ eigene Software entwickelt. Templates (sorry wenn ich das vielleicht falsch schreibe) gehören z.B. auch zum gewerblichen Bereich.
    Solange dein Studium überwiegt, wirst du den Status des ordentlichen Studenten wohl nicht verlieren - dies hat aber nichts mit freiberuflich oder gewerblich zu tun.
    Zum Status "Student" solltest du deine Uni befragen
    zum Status freiberuflich oder gewerblich einen Steuerberater

    Gruss
    Astrid


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  • +0 | -0

    Hallo,
    erstmal danke für die Antwort.
    Also die Sache mit dem Systemadministrator ist nur eine Nebentätigkeit, die auch nicht weiter wichtig ist.
    Was ich eigentlich mache ist folgendes:
    Mein ehemaliger Arbeitgeber kommt auf mich zu und verlangt nach einer Lösung für eine Problemstellung im IT Bereich. Die Firma dort entwickelt hardwareseitige Flugsimulatoren, sollte man vielleicht wissen... also die kommen zu mir und sagen wir brauchen einen Computerchip der eine von uns definierte Funktion erfüllt. Okay..und ich entwickle diesen Chip, oder ein embedded System, meistens entwickle ich Hardware und auch Software, dies ist aber niemals Anwendungssoftware und wird auch nicht an 1000 Firmen verkauft sondern meine Lösungen sind immer individuell für den einen Kunden.
    Beratung mache ich übrigens auch, ich schlage zb. die kosteneffizienteste Lösung zu einem Problem vor oder gebe Einschätzungen zum technischen Aufwand ab.
    Hoffe dass dies nun ein bisschen besser darstellt was ich vorhabe bzw in Vergangenheit gemacht habe.

    Der Weg mit dem Studium ist dicht, es geht nichtmehr da ich über die Stunden komme..teilweise und mich sowieso selbstständig machen wollte.
    Die Frage ist halt, werd ich überhaupt ohne Abschluss als Freiberufler anerkannt?
    Grüße


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  • +0 | -0

    Der Status des Freiberufler wird in der Regel durch das Einkommensteuergesetz Paragraph 18 geregelt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

    dort gibt es eine genauer Auflistung der Berufe, welche den Status des Freiberufler nutzen können und somit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit beim Finanzamt in der Einkommensteuererklärung angegeben.

    Sofern dein Beruf dort nicht enthalten ist, kann es ein Urteil oder eine Entscheidung durch ein Finanzgericht geben, das kenne ich natürlich nicht im Kopf, da sollte man dann mal mit einem Steuerberater sprechen.

    Ohne Abschluss, als Student im fünften Semester wirst du wohl nicht den Freiberuflerstatus eines Ingenieurs bekommen. Daher kann es nur ein Gewerbe sein, was du beim Gewerbeamt anmeldest.

    ließ auch unseren Artikel zum Thema Freiberufler:

    Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

    Nachteile der Freiberuflichkeit sind mir im Grunde genommen nicht bekannt, man muss keine Bilanz erstellen, keine Gewerbesteuer zahlen, vielleicht ein Nachteil: man ist kein Pflichtmitglied bei der IHK, wenn man das als Nachteil bezeichnen kann:

    Die IHK Mitgliedschaft bald Vergangenheit?

    Die Beiträge und Leistungen der IHK für Existenzgründer

    hoffe das hat so weit geholfen.


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