Freiberufler und Nebenjob: getrennt o. zusammen auf Steuer
(3 Antworten)Hallo Forum,
ich bin Freiberufler und benötige den ein oder anderen Nebenjob, um meine Lebenshaltungskosten abzudecken.
Dazu hätte ich 2 Fragen:
1| Wie verhalte ich mich bei einem potentiellen Nebenjob-Arbeitgeber, stelle ich meine Arbeitsstunden für ihn in Rechnung oder soll ich das über Lohnsteuerkarte laufen lassen?
2| Was sich wahrscheinlich aus der Antwort auf 1| erklärt …
Wie verrechne ich den Nebenjob mit meinen freiberuflichen Einnahmen, über die Rubrik „Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit“?
Vielen Dank für eine Antwort,
HerrF ![]()
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Hallo,
dazu braucht es noch ein paar mehr Informationen.
Ist die Tätigkeit Freiberufler und Nebenjob gleich?
Welchen Umfang soll der Nebenjob ausmachen -Stunden/Bezahlung?Kommentar schreiben
Kommentare
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Hallo,
der Nebenjob soll ca. 20 Stunden/Woche ausmachen, z.B. als Bedienung in der Gastronomie.
Dort läuft es wahrscheinlich meist auf einen 400,- Euro Job hinaus…?!
Meine freiberufliche Tätigkeit (Grafik-Designer) möchte ich aufrechterhalten.
Wie verhalte ich mich, bzw. welches „Angebot zur Abrechnung“ kann ich machen, das die zukünftigen Jobgeber nicht abschreckt weil evtl. zu kompliziert oder nicht kostendeckend für diejenigen etc.
Danke,
HerrF
Kommentare
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Hallo,
wahrscheinlich meist auf einen 400,- Euro Job hinaus…?!
das ist die eine Möglichkeit. Für den Arbeitgeber recht unkompliziert, weil er sicherlich mehrere Beschäftigte auf 400,- EUR Basis hat.
Arbeiten direkt mit Lohnsteuerkarte ist eine weitere Möglichkeit.
Wenn du mit dem Auftraggeber per Rechnung abrechnen willst, geht das nicht über die freiberufliche Selbständigkeit. Dafür musst du dann extra ein Gewerbe anmelden. Das wird für dich kompliziert.
Gewerbeanmeldung FAQ 14
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur NebentätigkeitWie verrechne ich den Nebenjob mit meinen freiberuflichen Einnahmen, über die Rubrik „Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit“?
1.400,- Job ist bereits pauschal besteuert und muss daher in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.
2. Arbeitest du auf Lohnsteuerkarte, musst du die Einnahmen unter Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in der Einkommensteuererklärung erfassen.
3. Bei einem Gewerbe zählt der Gewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Das sind eine Menge Möglichkeiten, die alle ihre Vor- und Nachteile haben.
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