Freiberufler und Kleingewerbe, geht das?

(2 Antworten)
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Hallo Forum,

ich habe vor einem halben Jahr mein Studium der Architektur beendet und Plage mich derzeit mit den Möglichkeiten als Kleingewerbetreibender und oder Freiberufler zu arbeiten. Während des Studiums habe ich bereits ein Gewerbe angemeldet und nebenbei als freier Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro gearbeitet. Jetzt nach Abschluss des Studiums ist es für mich möglich freiberuflich als Architekt zu arbeiten.

Jetzt zum eigentlichen Problem. Vor meinem Studium habe ich eine Ausbildung zum Tischler gemacht. In letzter Zeit sind mir mehrfach Arbeitsangebote gemacht worden die eher praktischer Natur waren. Aufgrund meiner Vorerfahrung und meines Studiums wäre ein Eintrag in die Handwerksrolle möglich, sodass ich auch Tischlerarbeiten anbieten könnte. Allerdings müsste ich bei einem Gewinn über 5200 € Beiträge in der Handwerkskammer zahlen.
Deshalb die Frage: kann ich die beiden Tätigkeiten, als Tischler und als Architekt irgendwie getrennt führen. Das eine als freiberufliche Tätigkeit und das andere als Kleingewerbe?

Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus

Heiner

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  • +0 -0

    Hallo,

    warum beide Tätigkeiten trennen?
    Nur wegen dem Handwerkskammerbeitrag?
    Was ist mit dem Beitrag zur Architektenkammer?

    In der Regel gewähren beide Kammern bei einer Doppelqualifikation zu zwei verschiedenen Berufskammern Nachlässe, so dass per Saldo nur die Höhe eines Beitrags bezahlt wird. Bitte bei jeder Kammer gezielt nachfragen, dafür sind diese Kammern auch da.

    Steuerlich sehe ich keine grundsätzliche Notwendigkeit beide Tätigkeiten zu trennen.
    Die Handwerkstätigkeit unterliegt zwar der Gewerbesteuer und die Freiberufliche Tätigkeit nicht. Da aber die Gewerbesteuer in der Regel in voller Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet wird, entsteht normalerweise keine Steuermehrbelastung.
    Dafür beinhaltet eine klare Geschäftstrennung aber viel Verwaltungsaufwand, da viele Kosten gleichzeitig für beide Tätigkeiten entstehen, z. B. PKW, Telefon, Büro.

    Und streichen Sie mal den Begriff " Kleingewerbe" aus Ihrem Wortschatz.
    Gewerbe ist und bleibt Gewerbe, ob klein oder groß, es gibt da keinen wesentlichen Unterschied.


  • +0 -0

    Kexel



    warum beide Tätigkeiten trennen?
    Nur wegen dem Handwerkskammerbeitrag?
    Was ist mit dem Beitrag zur Architektenkammer?


    Das war die Idee. Mitglied in der Architektenkammer kann ich frühestens mit zwei Jahren Berufserfahrung werden.

    Kexel

    In der Regel gewähren beide Kammern bei einer Doppelqualifikation zu zwei verschiedenen Berufskammern Nachlässe, so dass per Saldo nur die Höhe eines Beitrags bezahlt wird. Bitte bei jeder Kammer gezielt nachfragen, dafür sind diese Kammern auch da.


    Ich habe gerade mal in der Beitragsordnung der Handwerkskammer Aachen nachgelesen. Da steht tatsächlich was von Doppelzugehörigkeit. Ich werde das am Montag mal klären. Danke für den Hinweis.

    Grundsätzlich ging es mir darum herauszufinden ob es mit relativ geringem Aufwand, auch finanziellem, Möglich ist, nebenbei Tätigkeiten als Handwerker auszuführen. Ich vemute, dass der Verwaltungsaufwand für eine Geschäftstrennung sich nicht lohnt.

    Muss ich wenn ich nur ein Gewerbe habe, auch die eigentlich freiberuflichen Tätigkeiten in meinen Gewerbeschein eintragen, oder nur die, welche über die üblichen Architektentätigkeiten hinausgehen?

    Viele Grüße und vielen Dank für die Hilfe

    Heiner


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