Freiberufler und Kleingewerbe, geht das?
(2 Antworten)Hallo Forum,
ich habe vor einem halben Jahr mein Studium der Architektur beendet und Plage mich derzeit mit den Möglichkeiten als Kleingewerbetreibender und oder Freiberufler zu arbeiten. Während des Studiums habe ich bereits ein Gewerbe angemeldet und nebenbei als freier Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro gearbeitet. Jetzt nach Abschluss des Studiums ist es für mich möglich freiberuflich als Architekt zu arbeiten.
Jetzt zum eigentlichen Problem. Vor meinem Studium habe ich eine Ausbildung zum Tischler gemacht. In letzter Zeit sind mir mehrfach Arbeitsangebote gemacht worden die eher praktischer Natur waren. Aufgrund meiner Vorerfahrung und meines Studiums wäre ein Eintrag in die Handwerksrolle möglich, sodass ich auch Tischlerarbeiten anbieten könnte. Allerdings müsste ich bei einem Gewinn über 5200 € Beiträge in der Handwerkskammer zahlen.
Deshalb die Frage: kann ich die beiden Tätigkeiten, als Tischler und als Architekt irgendwie getrennt führen. Das eine als freiberufliche Tätigkeit und das andere als Kleingewerbe?
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus
Heiner
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Hallo,
warum beide Tätigkeiten trennen?
Nur wegen dem Handwerkskammerbeitrag?
Was ist mit dem Beitrag zur Architektenkammer?
In der Regel gewähren beide Kammern bei einer Doppelqualifikation zu zwei verschiedenen Berufskammern Nachlässe, so dass per Saldo nur die Höhe eines Beitrags bezahlt wird. Bitte bei jeder Kammer gezielt nachfragen, dafür sind diese Kammern auch da.
Steuerlich sehe ich keine grundsätzliche Notwendigkeit beide Tätigkeiten zu trennen.
Die Handwerkstätigkeit unterliegt zwar der Gewerbesteuer und die Freiberufliche Tätigkeit nicht. Da aber die Gewerbesteuer in der Regel in voller Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet wird, entsteht normalerweise keine Steuermehrbelastung.
Dafür beinhaltet eine klare Geschäftstrennung aber viel Verwaltungsaufwand, da viele Kosten gleichzeitig für beide Tätigkeiten entstehen, z. B. PKW, Telefon, Büro.
Und streichen Sie mal den Begriff " Kleingewerbe" aus Ihrem Wortschatz.
Gewerbe ist und bleibt Gewerbe, ob klein oder groß, es gibt da keinen wesentlichen Unterschied.
-
Kexel
warum beide Tätigkeiten trennen?
Nur wegen dem Handwerkskammerbeitrag?
Was ist mit dem Beitrag zur Architektenkammer?
Das war die Idee. Mitglied in der Architektenkammer kann ich frühestens mit zwei Jahren Berufserfahrung werden.
Kexel
In der Regel gewähren beide Kammern bei einer Doppelqualifikation zu zwei verschiedenen Berufskammern Nachlässe, so dass per Saldo nur die Höhe eines Beitrags bezahlt wird. Bitte bei jeder Kammer gezielt nachfragen, dafür sind diese Kammern auch da.
Ich habe gerade mal in der Beitragsordnung der Handwerkskammer Aachen nachgelesen. Da steht tatsächlich was von Doppelzugehörigkeit. Ich werde das am Montag mal klären. Danke für den Hinweis.
Grundsätzlich ging es mir darum herauszufinden ob es mit relativ geringem Aufwand, auch finanziellem, Möglich ist, nebenbei Tätigkeiten als Handwerker auszuführen. Ich vemute, dass der Verwaltungsaufwand für eine Geschäftstrennung sich nicht lohnt.
Muss ich wenn ich nur ein Gewerbe habe, auch die eigentlich freiberuflichen Tätigkeiten in meinen Gewerbeschein eintragen, oder nur die, welche über die üblichen Architektentätigkeiten hinausgehen?
Viele Grüße und vielen Dank für die Hilfe
Heiner
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- Das Internet verringert den Abstand zwischen großen und kleinen Unternehmen
- Freiberufler und Gewerbetreibender: Wann der Status des Freiberuflers verloren gehen kann
- Wenn die Existenzgründung in eine Krise führt
- Keine Scheu vor den Behörden – Gewerberecht für Gründer
- Freiberufler zahlen auch weiterhin keine Gewerbesteuer
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen