Freiberufler oder Reisegewerbe?

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Hallo, ich möchte meine Dienste im Bereich der "on location"-Fotografie und journalistische Arbeiten (Presse, Medien, Firmen) als Nebengewerbe anbieten. Dies geschieht mobil, also ohne festes Studio, müsste ich da ein Reisegewerbe anmelden? Die Auswertung und Optimierung der Foto- und Pressearbeiten erfolgt ja aber zu hause. Oberbegriff: Dienstleistungen im Bereich Foto/Media

Desweiteren will ich evtl. auch noch bei der Gelegenheit als Anzeigenverkäufer und Promoter tätig werden, braucht man dazu dann einen extra Reisegewerbeschein oder kann das mit verknüpft werden unter "Foto/Media/Promotion"

Wenn das mit der Promotion für Dritte separat angemeldet werden muss, wie weit kann ich dann die Foto- und Pressedienste auch als freiberufliche Tätigkeit ausüben? Sobald ich aber zB Produkte mit meinen Fotos drauf im Webshop verkaufen möchte, ist aber eine Gewerbeanmeldung nötig, oder wie weit reicht die "künstlerische Spanne"?

Es wäre klasse, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten damit ich einen möglichst optimalen Start erwische! cool

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    Hallo David_08,

    sorry wegen der verspäteten Antwort.

    also ohne festes Studio, müsste ich da ein Reisegewerbe anmelden?


    Ja.

    Die Auswertung und Optimierung der Foto- und Pressearbeiten erfolgt ja aber zu hause.


    Das sollte das Gewerbeamt klären. ICh gehe davon aus, da wo zeitlich mehr gearbeitet wird, ist der Aufhänger für diese Entscheidung.

    braucht man dazu dann einen extra Reisegewerbeschein oder kann das mit verknüpft werden unter "Foto/Media/Promotion"


    Nein, melde alle Tätigkeiten in einer Gewerbeanmeldung an. Das spart Zeit und Geld. Unter Umständen ist aber für das Finanzamt eine zweite Gewinnermittlung zu machen. Da kann alerdings Steuerberater KExel mehr zu schreiben.

    als freiberufliche Tätigkeit ausüben


    Das sollte das Finanzamt entscheiden. Im § 18 EStG stehen die freien BErufe drin. Wenn man das irgendwie hinbiegen kann, könnte auch eine Freiberufler draus werden. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

    Sobald ich aber zB Produkte mit meinen Fotos drauf im Webshop verkaufen möchte, ist aber eine Gewerbeanmeldung nötig, oder wie weit reicht die "künstlerische Spanne"?


    Eben, die Abgrenzung der Tätigkeiten ist recht umfangreich. VErkauf von Fotos ist gewerblich, Journalismus und Beratung u.U. freiberuflich, wenn ein Studium zu Grunde liegt, würde das die Sache auf jeden Fall erleichtern.


  • +0 -0

    Hallo,

    werden verschiedene Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt und erfolgt keine eindeutige Trennung, dann liegt insgesamt ein Gewerbebetrieb vor.

    Dies ist aber nicht unbedingt nachteilig gegenüber einer freiberuflichen Tätigkeit. Hier kommt es auf die Details an.

    Bei einem Nebengewerbe mit einem Gewinn unter 24.500 EUR gibts keine Unterschiede.


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