Freiberufler oder Gewerbe?
(1 Antwort)
Ich bin hauptberuflich angestellt und erhalte noch ergänzendes Hartz IV.
Nun möchte ich mich nebenberuflich selbständig machen mit Seminare, Coaching, Training wie Begleitung und Beratung. Habe bereits die ersten Anfragen für einen Seminartag und einen Kunden in der Alltagsbetreuung.
Ausgebildet bin ich als staatlich anerkannte Masseurin und medizinische Bademeisterin, als Diplom- Psychologin, sowie Alltagsbegleiter/innen nach § 87b des SGB XI (Betreuungskraft in der Altenhilfe)
Aufgrund des Studiums schätze ich meine nebenberufliche Selbständigkeit als Freiberuflertum ein. Der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes möchte eine Gewerbeanmeldung. Wo muß ich mich nun anmelden? Beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt?
Bin nun doch verwirrt, ein Anruf beim Finanzamt ergab: "Das können wir so nicht sagen... ". Bin für jeden Rat dankbar!
Mit freundlichem Gruß
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Antworten
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Hallo,
ob Ihre Tätigkeit ein Gewerbe oder Freiberufliche Tätigkeit darstellt könnte in der Tat strittig sein.
Sie sollten es zunächst nur beim Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit anmelden und abwarten wie die das ganze einstufen.
Die Behandlung als freiberufliche Tätigkeit hat auf Dauer gesehen die größeren Vorteile bzw. weniger Nachteile.
Sollte das Finanzamt ein Gewerbe sehen, kann man immer noch - ggf. unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters - dagegen vorgehen und dabei ins Detail gehen.
Also Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und abwarten.
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