Freiberufler in Erziehungszeit??

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Hallo...erst mal heise Anastasia bin 20 Jahre,
habe vor 5 Monaten meinen Sohn bekommen.

Daher im moment nicht berufstätig, bekomme Elterngeld ca 400€.
Das aber glaub nur noch 7 monatte, dann Arbeitslosengeld.
Wohne mit meinem Freund zusammen, sind nicht verheirattet.
Er arbeitet ganz normal aber befindet sich in der Insolvenz mit der ich
ja eigentlich nichts zutun hab.(War alles vor mir)Möchte noch anmerken das er nächsten Monat sein Schuldungserlassungsbescheit bekommen müsste! Dann ist er in der Wohlerhaltungsphase.

So jetzt zu mir habe mich hier bisschen schon durchs Forum gelesen aber nicht wirklich eine antwort/Rat auf meine Frage gefunden.So wie ich gelesen hab als Freiberufler muss man sich nur beim Finanzamt melden.

Wenn ich ein Online-Shop einrichte und da Ware verkaufen möchte,
hab ich eine Grenze an Umsatz was dann Mit dem Elterngeld verechnet wird?

Felt ein Online-Shop unter die Freiberuffler überhaupt?

Krieg ich Da auch Födergelder um Die Homepage erstellen zu lassen?

Oder wäre ich besser dran wenn ich ALG1 beziehe und dann das mit der Homepage mache?

Kann ich überhaupt als Freiberuffler Bei Großhändlern einkaufen?
Benötige da ja ein Gewerbeschein! Aber gewerbeschein bedeutet gewerbe anmelden oder?

So jetzt fahlen mir erst mal keine fragen ein..den es ist auch schon Ziemlich späht...

P.S. Muss noch anmerken Das ich die Russische Staatsangehörigkeit habe mit einer Unbefristet Aufenhaltserlaubnis.

Naja bedanke mich im Vorraus

Warte auf Antworten/FRagen.

Liebe Grüße

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    Antworten

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    Hallo Anatasia,

    erstmal nachträglich Glückwunsch zu deinem Kind.

    Wenn ich deinen Beitrag richtig lese würde ich dir folgende Ablauf empfehlen.

    1. Warten bis du einen Anspruch auf ALG1 hast, da jeder EURO den du zum Elterngeld hinzuverdienst vom Elterngeld abgezogen wird.

    2. Wenn du arbeitslos bist und anspruch auf ALG1 hast, mit deinen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit sprechen, dass du dich selbständig machen möchtest und Gründungszuschuss beantragen willst.

    3. Wenn du einen Online-Handel machen möchtest, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Du erfüllst keine Voraussetzungen für die Freiberuflichkeit.

    4. Du solltest deine Zuschuß und Fördermöglichkeiten für deine Existenzgründung prüfen lassen. Immer vorher, da man hinterher meist keine Förderung mehr bekommt.

    Dir viel Erfolg bei deiner Gründung.

    Gruß aus dem Oberbegischen Kreis

    Martin Schoon


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  • +0 | -0

    Vielen Dank für ihre Anwort!

    Jetzt Hab ich doch noch einige Fragen.

    Was sind die Vorraussetzungen für Freiberuffler?

    Muss ich als alle erstes ein Bussinesplan erstellen? Bevor ich zum Amt gehe
    um nach Födergelder zu Fragen.

    Was kostet Eine hompage die so Aufgebaut ist wie eine chattcommunity?

    Was kostet einen Bussinesplan erstellen?

    So gesehen braüchte ich ja nur Födergelder um die Homepage erstellen zu lassen,ist das so möglich?

    Hatt mein Alter auswirkungen?

    Aso und braucht man da eigenkapital?

    Würde mich über eine weitere Anwort Freuen......

    Liebe Grüße


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  • +0 | -0

    Hallo Anatasia,

    bei den vielen Fragen die du stellst, mache ich dir den Vorschlag, das ich dir mal einen kostenlosen Fördermittel-Kurz-Check erstelle.

    Es gibt einfach viele Rahmenbedingungen die ich noch nicht kenne.

    http://oberbergischer-kreis.zuschuesse.de/

    Einfach das Formular auf der rechten Seite ausfüllen und dann kann ich dir auch Antworten geben.

    Gruß

    Martin Schoon


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  • +0 | -0

    Wir haben hier im Gründerlexikon eine separate Seite eingerichtet, welche über Fördermittel in den verschiedenen Bundesländern Auskunft gibt. Dort kann man seine Daten in ein Formular eintragen und bekommt sofort vom Bundesministerium eine Übersicht über die Möglichkeiten. Sollte man vielleicht mal ausprobieren. Kostet Nix und ist ohne Anmeldung.


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