Fragen zur Beitragsbesmessungsgrenze
(2 Antworten)Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei der gesetzl. KV bei 840 EUR. Heisst das ich darf mit dem Nebengewerbe nicht mehr als 840 EUR mtl. reinen Gewinn machen? Und wenn ich drüber bin, trägt mich die KV dann nicht mehr und muss mich selbst versichern? Obwohl ich Hauptberuflich arbeite und ein Nettoeinkommen von 1800 EUR habe? Und wenn ich nur mal 1 Monat mehr verdiene und sonst immer unter der Grenze liege, wie läuft das dann?
Ich hab schon versucht, mich bei meiner KK schlau zu machen, aber die brauchen Wochen bis die mir überhaupt mal antworten ![]()
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
-
Hilfe! Ich hab kein Wort verstanden. Ich wollte nur wissen, ob die Familienversicherung trägt, wenn ich unter 360 EUR nebenbei verdiene.
Und wie das mit der Bemessungsgrundlage in Höhe von 840 EUR gemeint ist. Das war die Antwort von meiner Krankenkasse:
Verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2010: 365,00 EUR) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen.
Für geringfügig Beschäftigte (§§ 8, 8a SGB IV) beträgt das zulässige Gesamteinkommen jedoch 400,00 EUR.
Gesamteinkommen (GR v. 24.10.200 ist die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Das heißt, dass bei der Ermittlung des Gesamteinkommens Werbungskosten, zum Teil in Form von Pauschbeträgen, zu berücksichtigen sind. So ist z.B. beim Arbeitsentgelt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG in Abzug zu bringen, sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind um den "Sparer- Freibetrag" nach § 20 Abs. 4 EStG zu mindern (GR vom 21.03.2006).
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die regelmäßigen Bezüge zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass ggf. Einmalzahlungen, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind, auf den Kalendermonat umgerechnet und dem laufenden Einkommen zugerechnet werden. Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als zwei Monate erzielt werden sind als unregelmäßig anzusehen. Hierbei sind die Grundsätze für die Beurteilung von geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungen zu beachten.
Gelegentliche Überschreitungen der Einkommensgrenzen sind aber unschädlich für die Familienversicherung. Als gelegentlich gilt ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres.
Werden Einkünfte verschiedener Einkommensarten erzielt, so ist eine Saldierung von negativen und positiven Einkünften zur Ermittlung des Gesamteinkommens möglich.
Personen, die eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, werden aufgrund des fehlenden Schutzbedürfnisses nicht familienversichert.
Hauptberuflich wird eine selbstständige Tätigkeit dann ausgeübt, wenn sie für die betreffende Person den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Dies wird z.B. dann unterstellt, wenn in der selbstständigen Tätigkeit mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird oder mehrere Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt werden, deren Arbeitsentgelte bei Zusammenrechnung die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV überschreitet (Besprechungsergebnis der Spitzenverbände vom 08.03.2007). Im Übrigen wird auf die in der selbstständigen Tätigkeit geleistete Arbeitszeit und auf das daraus erzielte Einkommen abgestellt (GR vom 01.12.1994).
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Familienversicherung in Betracht kommt, dürfte dieser Punkt aber nur eine untergeordnete Rolle spielen. In den meisten Fällen wird bei Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, eine Familienversicherung wegen Überschreitens der Einkommensgrenze nicht in Betracht kommen.
Personen, die von der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) beziehen, gelten als hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und sind deshalb von der Familienversicherung ausgeschlossen.Kommentar schreiben
Kommentare
-
sorry, ich versteh hier auch nicht viel. fasse dich kurz und präziese. zur sicherheit hier ein artikel zum thema familienversicherung:
So können Existenzgründer weiterhin die kostenlose Familienversicherung nutzen
Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen?
Tipp: Beim Begriff "Einkünfte" verstehen die Krankenkassen immer den GEwinn, nix anderes.
Kommentare
Antworten
Interessantes aus dem Magazin
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Geheimtipp: Körpersprache von und mit Samy Molcho
Ich war am Dienstag, den 2.11. zum Teil 8 der Vortragsreihe Erfolgsforum Thüringen der Zeitungsgru...
Entscheide zu 100% und schneide Dir bewusst den Rückweg ab
Die Bedeutung der eigenen Entwicklung - Commitment zu langfristigen Zielen ist essentiell für Unterne...
Weitere Geschäftsideen über Twitter
Twitterer sind kreative Menschen, ihnen fallen aus dem alltäglichen Leben heraus, viele gute Ideen...
Aus dem Ratgeber
Hauptberuf und 400 Euro Job und Kleingewerbe, Nebengewerbe
Hallo erstmal alle zusammen, weiß nicht ganz ob ich hier richtig bin,aber ich frag einfach mal ;-) Ar...
Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer
Hallo ihr Lieben, ich hab ein paar Fragen zu nem Kleinbetrieb bzw ...
400 EUR Job und Nebengewerbe bei einem Auftraggeber?
Hallo, möchte hier mal kurz meine Situation schilder und hoffe es gibt jemanden, der mir einen Rat ge...