Fragen zum Einzelunternehmen

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Moin,

ich war jetzt zweimal beim Steuerberater und habe mir viele Sachen im Internet durchgelesen und habe dennoch ein paar Fragen.

Meine Steuerberaterin meinte, ich müsste mich für den Kleinunternehmer oder den Einzelunternehmer entscheiden.

Beim Kleinunternehmer müsste ich nur jährlich eine Erklärung abgeben, weil das besser für Privatleute ist, da man hier die 19% weglässt.

Beim Einzelunternehmer muss ich die 19% ja abführen und da ich vorwiegend für kleinere Firmen was machen möchte und jede Firma das absetzen will, habe ich mich für den Einzelunternehmer entschieden.

Jetzt muss ich ja jeden Monat eine Erklärung ans Finanzamt abgeben und frage mich jetzt wie ich das machen soll. Meine Steuerberatin meint, sie würde das jeden Monat übernehmen, aber wie sieht das mit den Kosten aus?

Zahle ich beim Steuerberater für jede monatliche Erklärung oder zahle ich nur / mehr oder weniger, je nachdem wie hoch die Einnahmen monatlich sind?

Dann bin ich gerade dabei mir eine Vorlage für eine Rechnung, Fax etc. zu erstellen. Mir wurde geraten meinen Namen zu nehmen, für alles was ich gewerblich erledige plus einer Bezeichnung.

z.B. Max Mustermann WebSolutions

anstatt einem fiktiven Firmennamen. Ich möchte halt keine Markenrechtsverletzung verursachen und das eintragen einer Marke ist auch teuer und vielzu lästig, oder eher doch ratsam und besser?

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    Hallo Belabar

    zu 1.) Wichtig, wenn Du zum Steuerberater oder einer anderen Stelle gehst um Informationen zu beschaffen, genügt die Anwesenheit nicht. Du solltest Dir Notizen machen, bzw. solche Gespräche durch entsprechende Fragenkataloge vorbereiten. Schreibe da die wichtigsten Fragen rein, die Du beantwortet haben möchtest.

    zu 2.) Es ist richtig, es gibt die Kleinunternehmerregelungen mit einigen Vereinfachungen für Existenzgründer und Jungunternehmer.

    zu 3.) Ja, so kann man es sehen.

    zu 4.) Wenn Du Umsatzsteuer in Rechnung stellst, kannst Du mit entsprechenden Vorsteuern gegenrechnen.

    zu 5.) Falsch, - Du musst nicht, Du kannst jeden Monat Deine Steuervoranmeldung machen. Das hängt letztlich mit vom entsprechenden Jahresumsatz ab und wie das örtliche Finanzamt das einschätzt. Zuanfangs vermute ich mal, dass Du da auch jährlich oder vierteljährlich Deine Voranmeldung machst. Aus Gründen des Controllings bzw. der Betriebswirtschaft ziehe ich eine periodengerechteBuchführung und damit auch Ausgleich der offenen Posten gegenüber vierteljährlichen oder jährlichen Aufzeichnungen vor. Doch manche Finanzämter schreiben genau vor, wann sie welche Erklärungen sehen wollen. Dies sollte aber einSteuerberater wissen, da er ja in einer bestimmten Region für "seine" Betriebe und Klienten zuständig sein will. Also hier noch einmal nachhaken, was wirklich erforderlich ist.

    zu 6.) Die Vereinbarungen für die Durchführung der Buchführung und damit verbundener Erklärungen sind frei vereinbar mit dem Steuerberater und nicht vom Umsatz, sondern entweder pauschal oder von der Anzahl der Kontierungen abhängig. Für Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. gibt es Richtwerte, die dann sehr wohl vom Jahresumsatz her abhängig sind. Diese wird Dir derSteuerberater auf Anfrage aber sicherlich nennen können.

    zu 7.) Firmenname und Firmenbezeichnung, - das ist immer so eine Sache. Hier spielen Frimen- und Markenrecht, firmenrechtliche Grundbegriffe sowie die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen eine bedeutende Rolle. Ich möchte einen kleinen Auszug aus dem Werk "Existenzgründung - Fakten & Grundsätzliches - 2.Auflage" ISBN 978-3-938684-07-8 nennen:

    Auszug - Beginn:

    Das Risiko bei der Wahl des Firmennamens liegt in der Verwendung bereits auf dem Markt eingeführter Namen oder Marken. Im Zwiefel müssen nach Jahren Werbeprospekte, Briefbögen, Visitenkarten, Leuchtreklame, kurz alles was den Namen nach außen trägt, eingestampft werden. Es entstehen vermeidbare Kosten. Durch die Neuregelung im markengesetz und der Abkopplung der Märkte vom Geschäftsbetrieb erhöhen sich die Risiken für Unternehmensgründer.

    Auszug - Ende

    Es folgen wichtige Regelungen zu Firmennamensrecht und Markenrecht, was wann wie geht und was überhaupt nicht (würde hier den Rahmen sprengen). Ebenso werden die Werte zu Firmenwahrheit, - klarheit, - ausschließlichkeit und -einheit, wie auch die Anwendung von Namensfirmen und Phantasienamen zum Ausdruck gebracht. Es macht hier genauso Sinn nachzulesen wie auch bei dem folgenden Puinkt

    zu 8.) Um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden sind gleichfalls sehr dezidierte Kenntnisse erforderlich, die man sich in jeden Fall anlesen kann. Unterschiede zwischen Patenten und Gebrauchsmustern, Warenzeichen, Titelschutz und auch Firmennamen sind im Titel "Existenzgründung - Markteintritt & Wachstum" - ISBN 978-3-938684-01-6 zu erfahren, wie auch ein Fahrplan der Anmeldung und entspechenden Kosten. Die Kosten sind dabei gar nicht einmal so umfassend und wenn man mit seinem Vorhaben eine tragfähige Existenz über viele Jahre anstrebt und nicht nur einen Versuchsballon steigen lassen möchte, sicherlich eine gute Anlage.

    Jetzt wünsche ich weiterhin viel Erfolg


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    Nachtrag: Habe vergessen zu den Vorschlägen noch den Verweis zu den Inhaltsverzeichnissen aufzunehmen. Die Inhaltsverzeichnisse zu den Themenkomplexen "Firmennamen und Markenanmeldungen" obiger Titel können unter http://www.uvis-verlag.de/uv5100.htm eingesehen werden.


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    Meine Steuerberaterin meinte, ich müsste mich für den Kleinunternehmer oder den Einzelunternehmer entscheiden.


    Für diese Entscheidung kannst du unseren kostenlosen Onlinerechner auffolgender Seite nutzen:

    http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php

    Einzelunternehmer ist natürlich in diesem Zusammenhang Schwachsinn, denn das sind bei der Unternehmer. Die Steuerberaterin meint sicher, entweder Kleinunternehmer ( Umsatzsteuer befreit nach§ 19 UStG) oder Unternehmer, welcher der Regelbesteuerung unterliegt.

    Beim Kleinunternehmer müsste ich nur jährlich eine Erklärung abgeben, weil das besser für Privatleute ist, da man hier die 19% weglässt.

    Beim Einzelunternehmer muss ich die 19% ja abführen und da ich vorwiegend für kleinere Firmen was machen möchte und jede Firma das absetzen will, habe ich mich für den Einzelunternehmer entschieden.


    das keinen hier nicht geklärt werden, da erstens mir noch nicht einmal wissen, was sie gewerblich machen, anbieten oder verkaufen wollen. Zum anderen sollte das ein Steuerberater erledigen, denn das ist eindeutig steuerliche Beratung.

    http://www.steuerberaten.de/steuerfactory/beratung/phone.php?affcode=GRUENLE

    Ließt dir auch unsere Artikel zu folgenden Themen durch:

    Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

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