Fragen zu Rumpfjahr und 17500€ Grenzüberschreitung
(1 Antwort)Hallo erstmal.
Ich bin der neue. Ich habe dieses Forum schon öfter mal durchstöbert und auch immer das gefunden was ich gesucht habe.
Jetzt aber hat sich eine Frage in mein Kopf festgesetzt auf die ich keine Antwort im WEB finde.
Und zwar:
Mein Gewerbe ist seit 30.04.2010 als nicht Ust-Pflichtiger Kleinunternehmen Angemeldet. Richtig wirtschaften tue ich erst seit seit Juni. (erster Umsatz)
Erste Frage: Die Umsatzgrenze muss ich ja auf das Rumpfjahr runterrechnen. Jetzt habe ich ja am letzen Tag eines Monats angefangen... Rechne ich die 17500 nun auf 9 Monate runter (ab April?) oder auf 7 Monate (ab Juni erster Umsatz)
weiter mit den Fakten
In den fast 3 Monaten in denen ich richtig verkauft habe, habe ich ein Durchschnitts-Monatsumsatz von ca. 2000 €.
Wenn es jetzt mit den Umsätzen so bleibt oder gar besser wird... überschreite ich die Grenze um einiges.
Zweite Frage: Da ich das jetzt so anhand der Tendenz erkennen kann, MUSS ich es dem Finanzamt jetzt schon mitteilen? Oder schickt es wenn sie es nächstes Jahr auf der Abrechnung sehen und ich fang 2011 einfach mit der Umsatzsteuerpflicht an?
Dritte Frage: Habe ich dann mit nachzahlungen der Ust für 2010 zu rechnen? Ich nehm ja im Moment keine ein und werde auch bis ende des Jahres nicht machen.
Ich bedanke mich jetzt schonmal
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Hallo ATR,
Rechne ich die 17500 nun auf 9 Monate runter (ab April?)
Der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung gilt. 4-12 = 9 Monate
Beispiel: in den 9 Monaten wurde ein Umsatz von 9.000 Euro erzielt pro Monat demzufolge 1.000 Euro Umsatz. Das macht bei 12 Monaten 12.000 Euro Umsatz.
Kleinunternehmer und RegelbesteuerungDa ich das jetzt so anhand der Tendenz erkennen kann, MUSS ich es dem Finanzamt jetzt schon mitteilen? Oder schickt es wenn sie es nächstes Jahr auf der Abrechnung sehen und ich fang 2011 einfach mit der Umsatzsteuerpflicht an?
solange der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird kannst du weiterhin als Kleinunternehmer deine Rechnungen schreiben.
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20Habe ich dann mit nachzahlungen der Ust für 2010 zu rechnen? Ich nehm ja im Moment keine ein und werde auch bis ende des Jahres nicht machen.
Nein, eine Nachzahlung für 2010 kommt nicht in Betracht.
Unrealistische Rentabilitätsvorschau verwehrt nicht Anwendung der KleinunternehmerregelungKommentar schreiben
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