Frage zur Nebengewerbsbezeichnung

(5 Antworten) +1 | -0

Hallo!

Ich werde demnächst ein Nebengewerbe anmelden.
Leider weiß ich momentan noch nicht genau, wie die Bezeichnung ist!

Ich möchte An und Verkauf von Kindersachen und Rollerteilen machen.
Die gebrauchten Kindersachen möchte ich in Komission nehmen !
Hinzu möchte ich natürlich auch neue Sachen mitverkaufen !
Ich möchte das ganze aber ausweiten können, das heißt auch mit Möbeln, Fliesen, etc. eigentlich mit allem Handeln können.
Da wir hier in so einem kleinem Dorf wohnen sind hier halt viele Sachen gefragt. Auch Baumaschinen und sowas !

Zusätzlich möchte ich es im Internet und dann evtl mal in einem Laden anbieten. Und je nach Nachfrage vllt. auch noch sowas wie Zuhausepartys veranstalten, vergleichbar mit diesen Tupperpartys oder Dessousabende.

Wie muss ich das denn bei der Anmeldung angeben ?

"Handel von Waren aller Art, sowie auch im Internet und ??? "


Und noch eine Frage, was genau fällt unter nichtanmeldungspflichtige Waren ?

Vielen Dank im voraus !

Gruß

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    Antworten

  • +0 | -0

    MiniVespafahrerin


    Hallo!

    Ich werde demnächst ein Nebengewerbe anmelden.
    Leider weiß ich momentan noch nicht genau, wie die Bezeichnung ist!

    Ich möchte An und Verkauf von Kindersachen und Rollerteilen machen.
    Die gebrauchten Kindersachen möchte ich in Komission nehmen !
    Hinzu möchte ich natürlich auch neue Sachen mitverkaufen !
    Ich möchte das ganze aber ausweiten können, das heißt auch mit Möbeln, Fliesen, etc. eigentlich mit allem Handeln können.
    Da wir hier in so einem kleinem Dorf wohnen sind hier halt viele Sachen gefragt. Auch Baumaschinen und sowas !

    Zusätzlich möchte ich es im Internet und dann evtl mal in einem Laden anbieten. Und je nach Nachfrage vllt. auch noch sowas wie Zuhausepartys veranstalten, vergleichbar mit diesen Tupperpartys oder Dessousabende.

    Wie muss ich das denn bei der Anmeldung angeben ?

    "Handel von nichtanmeldungspflichtigen Waren aller Art, sowie auch im Internet und ??? "


    Und noch eine Frage, was genau fällt unter nichtanmeldungspflichtige Waren ?

    Vielen Dank im voraus !

    Gruß


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo,

    Wie muss ich das denn bei der Anmeldung angeben ?

    Vorschlag: An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Waren, Internethandel

    ausweiten können, das heißt auch mit Möbeln, Fliesen, etc. eigentlich mit allem Handeln können.

    Such dir besser ein Kerngeschäft - wer mit allem handelt hat alles aber nichts richtig.
    Alles zu haben schreckt gerade im An- und Verkauf die Kunden eher ab, als das es sie anzieht.
    Wenn ich Babysachen suche, möchte ich nicht über Baumaschinen stolpern. Und welcher Mann, der auf der Suche nach einer Maschine ist, mag sich an Tuppersachen vorbei drücken?

    was genau fällt unter nichtanmeldungspflichtige Waren ?


    In welchem Zusammenhang hast du das gelesen oder gehört?


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo!
    Vielen Dank erstaml für die Hilfe!

    Also ich werde mich jetzt auf Bekleidung, Spielzeug, Schul und Bastelbedarf beschränken !

    Habe gelesen das man für bestimmte Waren Genehmigungen braucht, z.B. Elektroartikel (Waschmaschinen, etc. ), Schmuck, etc. und somit wäre es interessant zu erfahren, ob in meinem Bereich sowas evtl. auch vorkommt.

    Vorschlag: An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Waren, Internethandel
    Darf ich dann auch von zu Hause aus verkaufen oder Abende veranstalten wo ich Sachen anbiete ?


    Gruß


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  • +0 | -0

    einfach mal beim zuständigen Gewerbeamt nachfragen. so wild ist das nciht


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  • +0 | -0

    Vernünftig dich auf bestimmte Waren festzulegen und das kram mit den Baumaschinen zu lassen.

    Wegen der genehmigungen. Nun klaro einmal nachfragen aber da geht es lediglich darum ob du dann zum Beispiel Toiletten für die Kunden bieten kannst und so weiter...also nur als Beispiel, wird bei dir nicht der Fall sei das du sowas brauchst. Aber bei Gaststätten zum Beispiel, sonst bekommt man eben eine solche genehmigung nicht. interessant wäre lediglich für dich, wenn du dort Kunden bei dir zuhause laufen hast, eine Betriebshaftpflicht..nur FaLLS dann doch mal was passiert. Gewerblicher Grund, Kunde kommt in deinen Räumen zu Schaden und verklagt dich oder so. Also mal schlau machen bei deinem Vertreter des Vertrauens.

    Genehmigung für die Waren generell brauchst du nicht (Babykrams und Scheibwaren)

    Bei weiteren Fragen einfach Posten


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