Fotoverkauf - Keingewerbe anmelden
(1 Antwort)Guten Abend,
ich möchte meine selbstgemachten Bilder gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von ca 5-10€ verkaufen. Jetzt denke ich darüber nach, ein Kleingewerbe anmelden.
Ich bin 22 Jahre alt und in einem festen Arbeitsverhältnis. Was kommt auf mich zu, wenn ich ein solches Kleinegewerbe anmelde?
Wo melde ich ein Gewerbe an und welche Unterlagen brauche ich dafür?
Ich habe jetzt gelesen, dass ich für jedes verkaufte Bild dann eine Rechnung schreiben muss. Was muss ich bei meiner jährlichen Steuerberechnung beachten?
Mfg Martin
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Hallo,
da es sich um "selbstgemachte" Bilder handelt,
dürfte es sich um eine künstlerische Tätigkeit handeln,
und somit um kein Gewerbe -
also entfällt eine Gewerbeanmeldung.
Sie sind in der Regel nicht verpflichtet eine Rechnung auszustellen, sondern nur berechtigt.
Soll heißen, Sie müssen nicht - Sie dürfen aber.
Nur wenn Sie etwas an einen anderen Unternehmer verkaufen und dieser eine Rechnung verlangt, dann müssen Sie ihm auch eine ausstellen. Allerdings ohne Ausweis von Umsatzsteuer, sofern Sie Kleinunternehmer sind (Jahres- Umsatz aus selbständiger Tätigkeit unter 17.500 EUR).
Sie haben nur die Höhe Ihrer Einnahmen aufzuschreiben.
Am Jahresende ist eine Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) zu erstellen, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben (soweit im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen Tätigkeit) auflisten und als Saldo Ihren Gewinn oder Verlust errechnen. Sie dürfen hierzu auch die amtliche Anlage EÜR verwenden, ein Kleinunternehmer ist hierzu allerdings nicht verpflichtet. Der Gewinn/ Verlust wird in die amtliche Anlage GSE zurEinkommensteuererklärung eingetragen.
Die Kosten der Erstellung einer Gewinnermittlung durch einen Steuerberater sind steuerlich abzugsfähig.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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