Fotografin als Freiberufler? Minijob, Nebengewerbe, Krankenversicherung

(1 Antwort)
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Hallo,

ich bin durch google hier auf diese Seite aufmerksam geworden, und habe schon viele wichtige Informationen sammeln können.
Das E-Book zu Existenzgründung habe ich auch gelesen, aber ich habe noch ein paar Fragen.

Erstmal zu meinem Gewerbe, ich bin Fotografin, habe das aber nicht gelernt, aber inzwischen so viele Anfragen auf Shootings, das ich nun überlege, ein Nebengewerbe anzumelden. Ich bearbeite jedes einzelne Foto nach, ist man damit schon ein Künstler und somit Freiberufler?
Ich denke ich ruf da am besten auf dem Finanzamt an und frage?

Dann habe ich eine Frage zur Krankenversicherung. Ich bin familienversichert über meinen Mann, und gehe auf 400 Euro Basis arbeiten. Auf Eurer Homepage steht: Der Gründer ist in seinem Nebengewerbe weiterhin über die Familienversicherung oder die zuständige Bundesagentur für Arbeit versichert.

im E-Book steht: Existenzgründer die hauptberuflich arbeiten, Hartz IV oder ALG 1 beziehen, müssen sich in ihrer Nebentätigkeit nicht krankenversichern.

Heißt das nun auch für mich, das ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben kann und mich NICHt extra versichern muss?

Ich danke im vorraus für eine Antwort!

LG Gipsyle

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