Fotografin als Freiberufler? Minijob, Nebengewerbe, Krankenversicherung
(1 Antwort)Hallo,
ich bin durch google hier auf diese Seite aufmerksam geworden, und habe schon viele wichtige Informationen sammeln können.
Das E-Book zu Existenzgründung habe ich auch gelesen, aber ich habe noch ein paar Fragen.
Erstmal zu meinem Gewerbe, ich bin Fotografin, habe das aber nicht gelernt, aber inzwischen so viele Anfragen auf Shootings, das ich nun überlege, ein Nebengewerbe anzumelden. Ich bearbeite jedes einzelne Foto nach, ist man damit schon ein Künstler und somit Freiberufler?
Ich denke ich ruf da am besten auf dem Finanzamt an und frage?
Dann habe ich eine Frage zur Krankenversicherung. Ich bin familienversichert über meinen Mann, und gehe auf 400 Euro Basis arbeiten. Auf Eurer Homepage steht: Der Gründer ist in seinem Nebengewerbe weiterhin über die Familienversicherung oder die zuständige Bundesagentur für Arbeit versichert.
im E-Book steht: Existenzgründer die hauptberuflich arbeiten, Hartz IV oder ALG 1 beziehen, müssen sich in ihrer Nebentätigkeit nicht krankenversichern.
Heißt das nun auch für mich, das ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben kann und mich NICHt extra versichern muss?
Ich danke im vorraus für eine Antwort!
LG Gipsyle
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Hallo
ich bin durch google hier auf diese Seite aufmerksam geworden, und habe schon viele wichtige Informationen sammeln können.
Das E-Book zu Existenzgründung habe ich auch gelesen, aber ich habe noch ein paar Fragen.
Das hört man gern, schon mal gute Vorarbeit geleistet, wenn das E-Book gelesen wurde.Ich bearbeite jedes einzelne Foto nach, ist man damit schon ein Künstler und somit Freiberufler?
So einfach kann man das nicht entscheiden, das Finanzamt hat da bestimmte Vorgaben und selbstverständlich auch Urteile aus der Vergangenheit, an die man sich halten muss. In der Regel grenzt man den Freiberufler durch sein Studium oder in manchen Fällen auch seine sehr umfangreiche und langwierige Ausbildung in seinen Berufen vom Gewerbetreibenden ab.
Dazu haben wir bereits einen Artikel verfasst, der den Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden erklärt:
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18Ich denke ich ruf da am besten auf dem Finanzamt an und frage?
Das ist eine Möglichkeit, eine andere ist einen Steuerberater zu befragen. Ich würde auch erst einmal das Finanzamt beauftragen, die Sachlage zu klären, wenn das zu ihren Ungunsten ( Gewerbebetrieb) entschieden wird, kann man aber noch einen Steuerberater hinzuziehen. Es Ungunsten heißt es in diesem Fall nur, dass der Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig ist, im Gegensatz zum Freiberufler, der keine Gewerbesteuer ein die Stadt oder die Gemeinde seines Firmensitzes zahlen muss.Heißt das nun auch für mich, das ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben kann und mich NICHt extra versichern muss?
eigentlich eindeutig, sofern man ein Nebengewerbe anmeldet, kann man die kostenlose Familienversicherung weiter nutzen.
Dazu haben wir auch einen Beitrag verfasst:
Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen?
So können Existenzgründer weiterhin die kostenlose Familienversicherung nutzen
Bitte vorsichtshalber mit der gesetzlichen Krankenversicherung sprechen, da ich ja hier nicht den Einzelfall im Detail kenne.
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