Formlose Gewinnermittlung Kleingewerbe
(1 Antwort)Hallo, ich mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuerklärung alleine. Ich bin nichtselbständiger Arbeitnehmer und bin nebenbei noch Kleinunternehmer. Bei der Steuererklärung (Quicksteuer) ist mir jetzt aufgefallen, dass sobald ich die steuerfreien Umsatzerlöse eingebe, aus der Erstattung eine Nachzahlung wird! Dies verwundert mich doch sehr, da lohnt sich mein Gewerbe ja gar nicht. Zumal ich durch dieses Gewerbe (Promotion) keine Ausgaben habe. Woran liegt das ?
Ich führe ja ein Kleingewerbe, meine Einnahmen mit diesem Gewerbe liegen unter 1.000 €. Diese Einnahmen habe ich bei Quicksteuer unter " Gewerbebetrieb" eingegeben. Bei "Auswahl der Einkünfte" habe ich Einzelunternehmer angegeben. Nachdem ich mich nun belesen habe, bin ich nicht sicher, ob diese Einnahmen nicht in "selbständige Arbeit" eingetragen werden. In diesen Dialog komme ich aber nicht. Wahrscheinlich habe ich irgendwo einen gravierenden Fehler gemacht. Habe es überprüft (ist ja eigentlich nur eine Frage-Antwort-Spiel), aber nichts gefunden.
Außerdem möchte das FA jetzt eine Gewinnermittlung von mir, diese kann ich ja auch formlos einreichen. Jetzt habe ich mir eine Vorlage besorgt, dort sind aber Umsatzerlöse 19% und 7% aufgeführt, ich bin ja aber Umsatzsteuerbefreit, oder verstehe ich da etwas falsch?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.....
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Hallo beimer,
Bei der Steuererklärung (Quicksteuer) ist mir jetzt aufgefallen, dass sobald ich die steuerfreien Umsatzerlöse eingebe, aus der Erstattung eine Nachzahlung wird!
Na gucke mal da
Und das beste daran, das ist sogar korrekt so, denn diese umsatzsteuerfreien Umsätze haben ja der Einkommensteuer noch nicht unterlegen. Es handelt sich hier um 2 verschiedenen Steuerarten, die man nciht durcheinander bringen darf.
Also: Selbst wenn ein Umsatz ohne Umsatzsteuer generiert wird, zählt das im rahmen vom Gewinn zu den Einkünften, ebenso wie Arbeitslohn. Und genau das versteuert jeder Bürger im rahmen seiner Einkommensteuererklärung am Jahresende. Iss so, kann man nciht ändern. Man kann, man müsste entsprechende Betriebsausgaben haben, um die Umsätze = Betriebseinnahmen zu Null zu rechnen. Denn dann hätte man einen Gewinn von 0 und darauf fällt keine Einkommensteuer an.
Noch ein Tipp: Vergessen Sie die Gewerbesteuer nciht, denn die fällt auch noch ab einm Gewinn von 24.500 EUR bei Gewerbetreibenden an
bin ich nicht sicher, ob diese Einnahmen nicht in "selbständige Arbeit" eingetragen werden.
Bei selbständiger Arbeit tragen nur Ärzte, Steuerberater usw. ihren Gewinn ein, gehe ich nciht davon aus, weiß aber auch nciht was sie für ein Geschäft betreiben. Hat aber auf ihr oben beschriebenes Problem auch keine Auswirkung, Gewinn ist Gewinn. Wohl aber auf die Gewerbesteuer. Bei einem Umsatz von 1000 EUR und keinen Betriebsausgaben, wird der Gewinn 1000 EUR nicht überschreiten, daher Gewerbesteuer kein Problem.
Im ernst, nutzen Sie das Lexikon der Betriebsausgaben und checken sie mal, was da nciht geht.
Außerdem möchte das FA jetzt eine Gewinnermittlung von mir, diese kann ich ja auch formlos einreichen. Jetzt habe ich mir eine Vorlage besorgt, dort sind aber Umsatzerlöse 19% und 7% aufgeführt, ich bin ja aber Umsatzsteuerbefreit, oder verstehe ich da etwas falsch?
Ja, das stimmt. Die formlosen EÜR sind meist für umsatzsteuerpflichtige Unternemer konzipiert. Streichen sie einfach 19 / 7% und tragen sie stattdessen umsatzsteuerbefreit aufgrund § 19 UStG und dort dann ihre Umsätze einragen.
werde mal eine EÜR für umsatzsteuerbefreite Unternehmer enticklen und anbiten. danke für den Tipp
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