Folgekosten UG im Gegensatz zum Einzelunternehmen
(2 Antworten)Hallo,
derzeit betreibe ich als Student ein Einzelunternehmen in der Softwarebranche.
Nun habe ich vor eine UG zu gründen.
Unabhängig von den Gründungskosten, stellt sich mir die Frage,
welche Folgekosten im Jahr anfallen (die beim Einzelunternehmen i.d.R. nicht anfallen). Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
Weiterhin mache ich derzeit meine Buchhaltung (Einnahme / Überschuss- Rechnung) selber und würde dies auch gern weiterhin (dann Doppelte Buchführung nach HGB) gern tun. Ein Steuerberater ist also nicht Pflicht?
Über ein paar hilfreieche Tipps und Hinweise bin ich sehr dankbar! Danke!
Schönen Nachmittag!
Gruß Papierstapel
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Antworten
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Hallo papierstapel,
welche Folgekosten im Jahr anfallen (die beim Einzelunternehmen i.d.R. nicht anfallen). Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
alle werde ich sicherlich nicht nennen können, aber folgende Kosten fallen bei einer Kapitalgesellschaft an, welche man eben bei einem Einzelunternehmen nicht hat:
1. Bilanzierungspflicht, Du musst also jedes Jahr eineBilanz erstellen lassen, welcher in der Regel teurer ist, als eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für ein Einzelunternehmen.
2. zu der Bilanz kommt eventuell noch ein Lagebericht.
3. entsprechende Daten des Unternehmens müssen veröffentlicht werden, insbesondere im Bundesanzeiger (das geschieht seit einiger Zeit elektronisch, kann man unter https://www.ebundesanzeiger.de/ recherchieren)
Dazu haben wir auch Artikel verfasst:
Elektronischer Bundesanzeiger – das Ende des Jahresabschlusses in Papierform
zum Thema Unternehmergesellschaft existieren folgende Artikel:
Die Unternehmergesellschaft eine alternative zur Limited?
Wann lohnt sich die Unternehmergesellschaft?
Gründung einer UnternehmergesellschaftEin Steuerberater ist also nicht Pflicht?
Du musst einen Steuerberater haben, ich wage jedoch zu bezweifeln, dass Du als Nichtfachmann alle Regelungen beherzigt, die eine Kapitalgesellschaft jährlich mit sich bringen. Ob das die formalen Grundsätze der Gesellschafterversammlung oder die Veränderung von Gesellschafterverträgen wegen Anpassung von Geschäftsführergehalt sind usw. Das kann einfach keiner im Kopf haben, daher sollte das eben auch von Fachleuten und Experten gemacht werden.
Prüfe erstmal die Frage, warum Du eine Unternehmergesellschaft gründen möchtest, welche Vorteile bringt es dir und welche Nachteile. Nur wenn es einen wirklichen Nutzen bringt, sollte man das machen. Dazu kann man sich auch mal bei der Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
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Als Einzelunternehmer ist eine UG eher hinderlich und birgt mehr Nachteile als Vorteile.
Eine UG hat in der öffentlichen Wahrnehmung z.Zt keinen besonderen Status, der in irgendeiner Form hilfreich für den Unternehmer sein könnte. Solange es keine weiteren Partner gibt und es keinen Bedarf an einer Unternehmensaufteilung gibt sollte die Einzelunternehmerschaft beibehalten werden und erst bei einer Skalierung des Teilnehmerfeldes eine neue Gesellschaftsform gefunden werden.
Die OHG oder GbR haben sich bei Gründern in der ersten oder zweiten Phase bewährt.
Ohne genaue Beratung und/oder Prüfung würde ich mich nicht in das Abenteuer Kapitalgesellschaft stürzen.
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