Fördermittel für den Übergang GBR / Einzelunternehmer Gründungszuschuss
(4 Antworten)Guten Tag.
Man liest immer, daß es Fördermittel für Selbständige gibt, die vorher entweder arbeitslos oder festangestellt waren. Wie ist es denn, wenn ich als Gesellschafter einer GbR in die Einzelunternehmertätigkeit möchte? gibt es da auch Zuschüsse oder geht das nur mit 100% Eigenkapital?
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Grüße aus Berlin
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sofern bei der Selbstständigkeit eine hauptberufliche Selbstständigkeit entsteht, sind Fördermittel kein Problem. Insbesondere der Gründungszuschuss wird für die hauptberufliche Selbstständigkeit gewährt, sofern der Existenzgründer Anspruch auf Arbeitslosengeld eins hatte. Das ist also die Voraussetzung für den Gründungszuschuss. Darüber hinaus muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vor der Gründung noch mindestens 90 Tage bestehen bleiben. Lesen Sie einfach in unserem Lexikon zum Stichwort Gründungszuschuss.
bei einer GbR sollte darauf geachtet werden, dass die Anteile möglichst gleich hoch sind, dann dürften auch beide Gesellschafter den Gründungszuschuss bekommen. Wenn der eine Gesellschafter z. B. nur 5% hätte, wäre das ein Problem.
Auch hier können Sie Informationen zu diesem Thema finden.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Doch klingt es für mich so, daß ich mich zwischen den Selbständigkeitsphasen arbeitslos melden MÜSSTE, um an Gründerzuschüsse zu kommen. Oder geht es hier um den allgemeinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Habe ich diesen Anspruch auch dann, wenn ich noch nie festangestellt war?
Falls ich diesen anspruch nicht habe, gibt es noch andere Möglichkeiten an eine staatliche Förderung zu kommen? Oder muss ich das komplett aus eigener Tasche bestreiten?
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Wenn Sie noch nie ein pflichtversicherter Arbeitnehmer waren, dann haben sie keinen Anspruch auf ALG I (Versicherungsleistung), damit entfällt für Sie ein Rechtsanpruch auf eine Förderung auf Leistungen nach dem SGB III. Anders wäre es bei Hartz IV, aber mal ehrlich wollen Sie sich arbeitslos melden, damit sie eine Chance haben?
Suchen Sie einen Gründungsberater in Ihrer Nähe, schauen Sie gemeinsam mit ihm, welches Unternehmen Sie wie wann mit welchem Unternehmensgegenstand gründen wollen.
Und in diesem Prozeß schauen Sie, welche Förderung für Sie in Frage kommt.
Es gibt auch andere Fördermöglichkeiten , als nur die Förderung für Gründung aus der Arbeitslosigkeit...ca. 3000 verschiedene je nach Bundesland....
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Darum ging es. Ich habe kein Interesse mich arbeitslos zu melden, nur um an die Förderung zu kommen. Ich bin auf dem Übergang von einer GbR zum Einzelunternehmer. Ich kenne das Risiko einer Selbstständigkeit seit fünf Jahren und suche zur Abfederung dessen nach Fördermöglihkeiten. Von einer geplanten "Arbeitslosen Zeit" kann da nicht die Rede sein. Vielen dank für den Tip mit dem Gründungsberater, ich denke das könnte was werden.
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