Finanzamt
(2 Antworten)Guten morgen alle miteinand,
Ich habe ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet, und möchte gerne am 01.06.2009 mit einem Reinigungsservice für Haushalte und Gebäudereinigung starten. Habe schon alles vorbereitet, Eintrag in die Handwerksrolle, Betriebshaftpflicht usw. Das Formular für das Finanzamt habe ich ebenfalls schon ausgefüllt. Nun haben die noch weitere Fragen an mich: Ich muss eine genaue Stellenbeschreibung bzw. Geschäftsablauf abgeben, welche eigenen Arbeitsmittel ich besitze, wie der Kontakt mit Kunden zustande kommt. Kopien der durchgeführten Werbeaktionen (Habe mir Visitenkarten sowie eine Homepage gemacht und Flyer gedruckt.) Ausgangsrechnungen habe ich noch nicht, die sie ebenfalls haben wollen, Kopien etwaiger schriftlicher Vereinbarungen mit Auftraggebern sowie Kopien der Einkaufsrechnungen der Arbeitsmittel habe ich auch noch nicht.
Habe schon mal letzen Jahres versucht mich selbständig zu machen, da hat mir das Finanzamt keine Steuernr. gegeben, da sie keine unternehmerische Tätigkeit sehen konnten, habt ihr Tips für mich, wie ich dem Finanzamt meine Selbständigkeit beweisen kann?
Liebe Grüße
Mina
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
-
Moin,
Reinigungsservice für Haushalte und Gebäudereinigung starten.
Gute Geschäftsidee, geputzt wird immerEintrag in die Handwerksrolle
das braucht man doch dort gar nicht, aber egal.Nun haben die noch weitere Fragen an mich
Wie das Finanzamt will das wissen? das ist ja sehr untypisch für die.habt ihr Tips für mich, wie ich dem Finanzamt meine Selbständigkeit beweisen kann?
Kein Problem, einfach arbeiten Aufträge und somit Umsätze generieren und Gewinne machen, dann wollen die ganz allein deine Erklärung haben, da ja nun Einkommensteuer fällig wird
Mal ehrlich, dass das Finanzamt so genau alles wissen will und eine Selbständigkeit anzweifelt ist eher untypisch. da muss in der Vergangenheit was vorgefallen sein. Warst du schon mal insolvent oder hast du schon mal ein Gewerbe betrieben, was nachträglich der Liebhaberei unterworfen wurde, also nicht als gewerbliche Einkünfte zugelassen wurde? Ansonsten mal mit einem Steuerberater darüber sprechen, die haben meist mehr Erfahrung, vielleicht liest es ja auch Steuerberater Kexel mal und hat ne Ahnung.Kommentar schreiben
Kommentare
-
Hallo,
wie Torsten schon schreibt, sehr seltsam und ungewöhnlich welche Detailangaben das Finanzamt von Ihnen fordert. Hierfür fehlt meines Erachtens sogar eine Rechtsgrundlage aufgrund der das Finanzamt diese Angaben fordern darf. Zumindest wird der Ermessensspielraum überschritten.
Normalerweise genügen die im Fragebogen geforderten Angaben über Umsätze und Gewinn im Erstjahr und Folgejahr. Alles Weitere ergibt sich im Rahmen der ersten konkreten Einkommensteuererklärung.
Am Einfachsten, das Finanzamt anrufen und nachfragen - die Finanzbeamten beißen nicht und es gibt auch durchaus sehr nette Personen und verständnisvolle unter Ihnen.
Kommentare
Antworten
Interessantes aus dem Magazin
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Magazin
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
- Existenzgründung in Thailand - Arbeiten unter Palmen ist kein Traumurlaub
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Das sollten Sie im punkto Steuern und Finanzamt beachten
Wie schön wäre das Leben ohne Steuern, Beiträge und Abgaben sowie denen die genau das von uns woll...
Rechtsverbindliche Auskünfte vom Finanzamt jetzt auch gebührenfrei
Schon seit Ende 2006 berechnen die Finanzämter eine Gebühr, wenn sie eine rechtsverbindliche Ausku...
Wann schätzt das Finanzamt eine Steuer und wie hoch?
Eine Steuerschätzung ist so ziemlich das Unangenehmste, was einem ...
Aus dem Ratgeber
Wohnsitz umgemeldet, neues Finanzamt?
Hallo, ich betreibe jetzt schon fast 2 Jahre eine ...
Verzweiflung Einkommensteuer
Ich habe im Letzten Jahr ein Kleinstunternehmen beim ...
Armutsantrag beim Finanzamt ?
Halloa, Folgendes Problem: Ich war von Mitte 06 - Mitte 07 Selbständig. Die ...