Feste Halbtagsanstellung und Kleinunternehmer
(2 Antworten)Guten Tag,
ich bin auf der Suche nach Antworten auf Ihre Seite gestoßen. Einige Fragen wurden hier schon beantwortet, jedoch noch nicht alle:
Ich bin festangestellte Halbtagskraft. Nun möchte ich meinen Geldbeutel mit meinem Hobby nebenbei etwas auffrischen. Ich bastel gern und viel, hauptsächlich Schmuck und Lampen. Im Freundeskreis kommen meine Werke gut an und ich möchte meinen Kundenkreis jetzt ausbauen.
Frage 1: Wo ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Kleinunternehmer?
Frage 2: Muß ich mich überhaupt steuerlich registrieren als "Künstler"?
Frage 3: Mein Umsatz wird deutlich unter 17.500 ,-€/jhr. liegen, dennoch bleibt ja am Jahresende (hoffentlich) ein kleiner Gewinn hängen. Wenn dieser unter 400€/mtl. liegt, wird dieser dann überhaupt auf meiner Einkommensteuererklärung mit berücksichtigt? (Ich schätze mit einem Reingewinn von höchsten 100,- €/netto mtl., da ich allein das ganze Zeug ja ersteinmal produzieren muss, kann ich gar nicht mehr verdienen...)
Frage 4: Wann kommt die Krankenkasse ins Spiel? (Am besten direkt da nachfragen?)
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank für diese informative Seite!
Melanie
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Antworten
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hallo und einen schönen guten Abend,
Viele Fragen, ich versuche trotzdem zu antworten.Wo ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Kleinunternehmer?
die Frage müsste eigentlich richtig heißen, wo der Unterschied zwischen dem Freiberufler und dem Gewerbetreibenden liegt? Denn der Kleinunternehmer kann sowohl ein Gewerbetreibender als auch ein Freiberufler sein. Der Begriffe kleinunternehmer wird nur im steuerrechtlichen Sinn verwendet, da er den Umstand beschreibt, dass der Unternehmer so wenig Umsatz hat, dass er als Kleinunternehmer die Möglichkeit hat, umsatzsteuerbefreit zu arbeiten. Mehr zu dem ThemaKleinunternehmer.
ein Freiberufler ist ein Unternehmer, der kein Handwerker ist. Die freiberufliche Tätigkeit lässt sich am besten im Gesetz erfassen, denn dort ist eine Art Katalog von Berufen aufgeführten, so dass man vereinfachtes sagen kann, wer da drin steht, ist Freiberufler. Alle anderen eben nicht. Meist in das Büro für die Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte, vereinfacht und bitte nicht als Gesetz zu verwenden ausgedrückt: alle die studiert haben und vorwiegend geistig tätig sind. Hier nochmal der Gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
der Gewerbetreibende ist daher der körperlich arbeitende, nicht studierte selbstständige. Also vorwiegend Handwerker. die Abgrenzung ist nicht ganz einfach und immer wieder ein Streitthema beim Finanzamt. Daher möchte ich hier auch keine Prognosen oder einfache Merksätze aufstellen, weil es eben nicht so einfach ist. Aber die Übersicht im Gesetz hilft doch zumindest ansatzweise die beiden Begriffe zu unterscheiden.Muß ich mich überhaupt steuerlich registrieren als "Künstler"?
ja, Gewerbetreibende melden ein Gewerbe einen (beim Gewerbeamt) und Freiberufler melden ihre Tätigkeit an (beim Finanzamt).
ob sie nun Künstler oder Handwerker sind, kann ich von ihr aus nicht beurteilen. Dazu sollten sie einen Steuerberater befragen oder das Finanzamt entscheiden lassen. in jedem Fall muss aber eine Anmeldung und Registrierung vorgenommen werden, da ja ihr Gewinn beziehungsweise der Verlust über das Finanzamt versteuert werden muss.Mein Umsatz wird deutlich unter 17.500 ,-€/jhr. liegen, dennoch bleibt ja am Jahresende (hoffentlich) ein kleiner Gewinn hängen. Wenn dieser unter 400€/mtl. liegt, wird dieser dann überhaupt auf meiner Einkommensteuererklärung mit berücksichtigt?
das ist auch wieder eine Frage für einen Steuerberater, da es hier auch um die persönliche Einkommensteuer geht und in einem Forum wieder ganz einfach ihre individuellen Verhältnisse nicht kennen.Wann kommt die Krankenkasse ins Spiel?
die kommt erst, wenn sie hauptberuflich sind. Sofern Sie einen Nebengewerbe anmelden, können Sie immer kostenlos familienversichert über den Ehepartner seinen. Nebengewerbe heißt maximal 15 Stunden pro Woche. gern können Sie aber bei der Krankenkasse nachfragen.
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Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ich werde mich nun also steuerlich erfassen lassen und ein Gewerbe anmelden.
Noch eine kleine Frage zum Thema Krankenkasse: Ich bin fest angestellt und arbeite 23 Stunden in der Woche, d. h. ich bin Krankenversichert über meinen Arbeitgeber. Muss ich der Krankenkasse mitteilen, das ich ein Kleinunternehmer- Gewerbe angemeldet habe und sich ja somit meine wöchtentliche Arbeitszeit erhöht oder ist alles was unter 15 Stunden zusätzlich pro Woche gearbeitet wird automatisch mitversichert?
Und noch eine kleine Frage: Ich habe ein Arbeitszimmer. In welchem Maß kann ich das als Kleinunternehmer absetzen und wie darf es genutzt werden? (Im Schrank stehen z. B. natürlich auch private Ordner und der PC wird auch privat genutzt...)
Nochmals vielen Dank!
Alles Gute
Melanie
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