Festanstellung und nebenbei geld verdienen?

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Guten Tag,

ich habe vor kurzen ein Angebot für eine Festeinstellung bekommen, das ganze in einem super Betrieb wo ich gerne arbeiten würde. Ich möchte aber noch nebenbei arbeiten weil mir das Gehalt dort nicht aussreichen wird. bzw weil ich einfach fleissig bin

wie gehe ich jetzt vor? die nebenbei-sache erfordert das ich auch Rechnungen schreibe. Was muss ich anmelden? und wieviel darf ich verdienen?

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Antworten

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    Ich würde das auf jeden fall mit dem künftigen Chef besprechen. Wenn der nix dagegen hat ist es ok. Dann einfach ein Nebengewere beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und ggf. als KLeinunternehmer umsatzsteuerbefreit arbeiten. dazu kann sicher steuerberater kexel mehr schreiben. auch unseren onlinerechner nutzen. http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php

    Es sollte auf jeden fall keine Tätigkeit sein, die wettbewerbsrechtlich gegen die Tätigkeit aus der Anstellung arbeitet. Also eine " Konkurrenz" zum Arbeitgeber sollte auf keinen Fall aufgebaut werden.


  • +0 -0

    Ja die Sache ist natürlich geklärt. Dessen bin ich mir auch völlig bewusst. Ich möchte gerne in diesen Unternehmen arbeiten und die Abteilung aufbauen. Aber ich möchte auch genug Geld verdienen um mit meinem Lebensstandart zufrieden zu sein. Und aus diesem Grund möchte ich halt verschiedene einahmequellen haben.

    Aber es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben das man kein Konkurenzjob machen kann oder? Das es ein Kündigungsgrund ist weiss ich.


  • +0 -0

    Hallo,
     

    Aber es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben das man kein Konkurenzjob machen kann oder? Das es ein Kündigungsgrund ist weiss ich.


    FRISTLOSE KÜNDIGUNG

    kann drohen, Sie sollten Ihren Arbeitsvertrag bezüglich einer Wettbewerbsklausel genauestens durchsuchen und sich zusätzlich Ihre Tätigkeit vorher von Ihrem Arbeitgeber schriftlich genehmigen lassen.

    Was hat ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer, der ihm konkurrenz macht?
    Klingt auch nicht gerade nach einem fähren Schachzug des Arbeitsnehmers - oder?

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    http://www.steuernplusberatung.de


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