Festanstellung plus Kleinunternehmer
(1 Antwort)wirklich neu ist das thema ja nicht, aber ich habe bisher noch nirgends eine antwort gefunden.
Es geht um diesen höchstbetrag von 17500 euro.
wird im falle einer festanstellung und kleinunternehmen der umsatz und das gehalt addiert, und darf dann diese 17500 euro nicht überschreiten?
und wie wirkt sich der umsatz auf meine einkommensteuer aus. kann man in irgendeiner tabelle nachschauen?
Also wenn ich z.B. 40 000 euro brutto verdiene und zusätzlich 10 000 euro als kleinunternehmer.
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Antworten
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Hallo,
Frage:
Also, wie wirkt es sich das Schälen zusätzlicher Äpfel auf den Birnenkompott aus?Antwort:
Gar nicht, da die Äpfel nicht in den Birnenkompott kommen.Ahaaaa -
Die Grenze von 17.500 EUR ist eine umsatzsteuerliche Grenze, die im Einkommensteuerrecht keine Anwendung findet.
Gehalt ist ein einkommensteuerlicher Begriff, der im Umsatzsteuerrecht keine Anwendung findet. Also für die Höchstgrenze von 17.500 Euro ist nur der Umsatz maßgeblich.
Umsatz ist einkommensteuerlich (in der Regel) die Einnahme aus einer selbständigen Tätigkeit.
Auswirkungen auf die Einkommensteuer hat der Gewinn ( Umsatz/Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben).
Gehalt ist einkommensteuerlich (in der Regel) die Einnahme aus einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Sie merkten "Äpfel - Birnen?"
Bei einem Bruttolohn (= Gehalt = Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit) von 40.000 Euro hat ein lediger Steuerpflichtiger etwa einen Grenzsteuersatz von rund 33 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Für zusätzliche Einkünfte/Gewinne (egal welcher Art) fallen dann rund 33 % Einkommensteuer zusätzlich an. Je höhe die zusätzlichen Einkünfte/Gewinne, je höher der Steuersatz.
Alles etwas verwirrend? - Man braucht ja auch in der Regel mindestens 10 (in Worten: zehn) Jahre vom Beginn der Ausbildung bis zur Bestellung als Steuerberater. Und dies aus gutem Grunde.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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