Fahrtkostenpauschale (Einzelunternehmen contra Gesellschaftsunternehmen)
(1 Antwort)Hallo zusammen, (dies ist mein erster Eintrag)
derzeit habe ich ein Einzelunternehmen und gebe bei den Fahrtkosten pauschal 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer an und erstelle eine EÜR.
Ich überlege eine GmbH zu Gründen.
Hier muss ich ja die doppelte Buchführung machen.
Wie gebe ich hier dann die pauschalen Fahrtkosten an?
(Die tatsächlichen Fahrzeugkosten wollte ich nicht heranziehen, da ich mit meinem wirtschaftlichen Auto weniger Kosten verursache.)
Man benötigt ja für jede Buchung einen Beleg. Und muss ich dann das Geld sozusagen an mich auszahlen?
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch.
Bin über jede Hilfe dankbar!!!
Danke im Voraus und Gruß
Josef
PS: den Gang zum Steuerberater und diese Kosten wollte ich mir sparen
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Hallo,
Man benötigt ja für jede Buchung einen Beleg. Und muss ich dann das Geld sozusagen an mich auszahlen?
in diesem und auch im Falle des Einzelunternehmens sollte man einen Eigenbeleg erstellen, umso einen Beleg für die Buchführung und die damit im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben zu haben. Speziell beim Thema Reisekosten gibt es aber auch vorgefertigteReisekostenabrechnungen, die mehr oder weniger ein Eigenbeleg darstellen. Trotzdem würde ich mich in punkto GmbH Gründung und die damit in Verbindung stehenden Änderungen, Buchführung und Auszahlung an Gesellschafter oderGeschäftsführer mit einem Steuerberater in Verbindung setzen.Kommentar schreiben
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