Fachkundige Stellen bei Existenzgründung in Hamburg

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Hallo zusammen,

ich möchte mich Mitte des Jahres selbstständig machen und möchte die fachkundige Stellungsnahme meines Businessplans von einem Steuerberater vornehmen lassen. Die Dame von der Arge hat mich informiert, dass es in Hamburg nicht mehr möglich wäre. Es gäbe eine interne Mail, dass dies nicht mehr akzeptiert würde, nur die in dem SGB III aufgeführten Stellen. Ist das korrekt, hat jemand irgendwelche Infos darüber?  Ich kann keine  Informationen darüber finden. Überall ist zu lesen das auch Steuerberater als fachkundige Stellen erlaubt sind.

Der Businessplan ist von einem Unternehmensberater innerhalb einer Transfergesellschaft begleitet worden und ist soweit ok. Der Steuerberater ist aus meinem Bekanntenkreis und hat den Plan auch abgesegnet und würde für die Stellungnahme kein Geld nehmen.

Vielen Dank im voraus

Frank

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  • +1 -0

    Hallo,

    im Gesetz § 57 SGB III steht lediglich: "... fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. ..."

    Damit liegt keine abschließende Auflistung vor. Und bevor eine Arbeitsagentur einem Steuerberater Sachverstand hinsichtlich Unternehmensberatung abspricht, sollten die mal vor ihrer eigenen Haustüre fegen. Fragen Sie doch einfach mal bei der Steuerberaterkammer Hamburg http://www.stbk-hamburg.de/ nach, die solten von Ihrem Problem gehört haben, wenn es denn wirklich so sein sollte. In Rheinland-Pfalz und Hessen jedenfalls wird die Arbeit von Steuerberatern von der Arbeitsagentur nach wie vor respektiert.


    • ...

      alternativ beim Steuerberaterverband Hamburg http://www.steuerberaterverband-hamburg.de/ nachfragen.

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      • Hallo Herr Kexel,

        vielen Dank für Ihre Antwort.

        Mein Steuerberater hat sich an die Agentur für Arbeit in Hamburg gewandt, und von der Geschäftsführung der ARGE die Antwort erhalten, dass Steuerberater die fachkundige Stellungsnahme vornehmen können.

        Eine interne Anweisung, dass dies nicht mehr akzeptiert wird, würde es nicht geben. Falls es wieder zu einer solchen Auskunft kommen soll, wäre man für eine Information dankbar.

        Ich allerdings glaube schon, dass es die interne Anweisung gab, denn die Mitarbeiterin hat mir die Mail damals direkt vorgelesen.

        Meine Existenzgründung mit Gründungszuschuss wurde nun auch so akzeptiert, ohne weitere Einwände.

        Vielen Dank nocheinmal für Ihre Antwort

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        • Hallo,

           

          ich habe gerade das gleiche Problem. Die Sachbearbeiterin der Arbeitsargentur macht es mir so schwer wie möglich. Sie erlaubt weder einen Steuerberater noch eine Bank als fachkundige Stelle. Ich weiß gerade nicht genau, an wen ich mich damit wenden soll. Leider stehe ich unter Zeitdruck, weil jeden Moment eine Gesetzesänderung in Kraft tritt, die das alles noch weiter erschwert :(

           

          Gruß,

          Sebastian

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