Existenzgründungsfragen

(2 Antworten)
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Guten Tag,

 

habe mich nun lange durch ihre Seite gearbeitet und habe viele gute Informationen bekommen.

Ich möchte gerne einen Onlineshop für Reinigungsmittel (Hausreiniger/KFZ/Gebäudereiniger/Industriereiniger)

eröffnen. Dies soll über die Plattform EBAY erfolgen. Ich arbeite Hauptberuflich als Verkäufer und möchte dies als

Nebengewerbe betreiben.

Werden die Einnahmen aus diesem Nebengewerbe Rentenbersicherungspflichtig?

Ich möchte das Nebengewerbe mit einem Partner betreiben.

Mir geht es um die steuerlich günstigste Variante.

Einzelunternehmer plus Partner als 400€ Job oder GBR und jeder Versteuert sein Gewinn selber?

Vielen Dank im Voraus

 

Cliff Brüggershemke

                                                                                                                                                                         

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  • +1 -0

    Hallo Cliff,

    zunächst:

    Warum schreibst du in der Überschrift nicht deinen eigentliche Frage, die ja lautet:

    Werden die Einnahmen aus diesem Nebengewerbe Rentenbersicherungspflichtig?

    Zur rentenversicherung: Sofern das Nebengewerbe wirklcih als Nebengewerbe betrieben wird, sind die Einkünfte daraus nicht rentenversicherungspflichtig. dazu gern unseren Artikel Rentenversicherung und Nebengewerbe

    Mir geht es um die steuerlich günstigste Variante. Einzelunternehmer plus Partner als 400€ Job oder GBR und jeder Versteuert sein  Gewinn selber?

    Dazu bitte unbedingt vorher einen Steuerberater befragen, der könnte mal eine Vergleichsrechnung anstelen und somit die steuerlich gesehen günstigere Variante herausfinden.

    Mein Tipp: Mach den Job allein, später kann man sich immer noch wen mit ins Boot holen, wen rausschmeißen ist aber immer schwieriger. Nur so ein Hinweis aus meinem Erfahrungsschatz der vergangenen jahre.


  • +1 -0

    Hallo,

    den Antworten von Herrn Montag ist zuzustimmen, insbesondere hinsichtlich des Partners.

    Mir geht es um die steuerlich günstigste Variante. 

    Das ist eine ungünstige Einstiegsvoraussetzung.
    Wichtiger als die Höhe der Steuer, ist die Höhe des Gewinns.
    Sie sollten daher nicht die steuerlich günstigste, sondern die wirtschaftlich günstigste wählen.

    Zu beidem berät Sie ein Steuerberater umfassend und verbindlich.


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