Existenzgründungsdarlehen
(2 Antworten)Hallo,
kann mir jemand bei der Frage behilflich sein, was sich durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie durch die EU bzgl der Existenzgründungsdarlehen ändern wird? Sind diese überhaupt davon betroffen? Wenn ja, wie?
Danke!!!
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HAllo caleida,
danke für die Frage.
Hab mal schnell im Netz gesucht und hier eine Pressemitteilung vom Bundesjustizministerium zum Thema Verbraucherkreditrichtlinie gefunden.
>>Link zur Pressemitteilung.
Die wesentlichen Auszüge lauten:
Wesentlicher Inhalt der Richtlinie:
* Werbung: Ein Kreditgeber, der mit einem Zinssatz wirbt, muss ergänzende Angaben zu den Kreditbedingungen hinzufügen (Höchstbetrag, Gebühren, effektiver Jahreszins);
* vorvertragliche Informationen: Bevor der Verbraucher einen Kreditvertrag schließt, muss er die wesentlichen Informationen zum Kredit in einem – EU-weit einheitlichen – Formular erhalten (Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite);
* Angaben, die in Kreditverträgen enthalten sein müssen;
* Widerrufsrecht: Ein Recht des Verbrauchers, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, gab es bislang nur in Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten. Künftig gilt das Widerrufsrecht europaweit;
* vorzeitige Rückzahlung: Die Richtlinie begrenzt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditgeber im Falle der vorzeitigen Rückzahlung verlangen kann;
* Vorgaben für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses.Kommentar schreiben
Kommentare
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Eigentlich ist die Richtlinie nur für Kreditinstitute und deren Werbung mit Kreditangeboten, also nicht nur für Existenzgründer gedacht. Alle anderen Kreditnehmer sind auch betroffen. Für den Verbraucher ist es etwas transparenter und sicherer geworden. Ratenkredite vergleichen kann Sinn machen, daher sollte man das an der angegebenen Stelle tun.
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