Wann muss ich das erste Mal Einkommens- und Gerwerbesteuer beim Finanzamt einzahlen?
(2 Antworten)Wann muss ich das erste Mal Einkommens- und Gerwerbesteuer beim Finanzamt einzahlen, gleich nach meiner Gewerbeanmeldung oder erst nach dem ersten Jahresabschluss?
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Man muss gar keine Steuer einzahlen, erst wird eine steuererklärung geamcht, um zu ermitteln, wie hoch die betreffende Steuer ist. Dann bekommt man einen Steuerbescheid, wo entweder das vorher ermittelte bestätigt oder nciht bestätigt wird. Nun kann man ggf. Rechtsbehelf einlegen (Einspruch oä.)
Erst wenn das soweit durch ist, zahlt man das, was auf dem Steuerbescheid steht zu dem festgesetzten Termin.
Hier noch ein Artikel:
Wann muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Wie viel Gewerbesteuer muss ich zahlen? ( Onlinerechner)
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Nach erfolgter Gewerbeanmeldung erhält man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom zuständigen Finanzamt.
Aufgrund der darin gemachten eigenen Angaben prüft das Finanzamt die Festsetzung von Steuervorauszahlungen. Kommt es zu einer Festsetzung von Vorauszahlungen, ergehen entsprechende Steuerbescheide, und daraufhin sind dann
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres an die Finanzkasse und
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres an die Stadt-/Gemeindekasse
zu zahlen.
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- Matthias Langhammer
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