Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

(3 Antworten)
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Hallo,

seit diesem Jahr bin ich arbeitslos und beabsichtige mich selbständig zu machen.

Meine Frage lautet:
Wenn ich ab Juli mein Unternehmen gründe, bekomme ich dann den Gründungszuschuss (aktuelles Arbeitslosengeld + 300,-- € Sozialversicherungszuschuß) für die Dauer von 9 Monaten ODER reduziert sich der Gründungszuschuss um das bis Juni ausgezahlte Arbeitslosengeld?
Anmerkung: Es ist immer nur die Rede von einer Mindestanspruchdauer des Arbeitslosengeldes von 90 Tagen.

Bis wann müsste ich spätestens meine Firma gegründet haben?

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Beantwortung.

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo SilkeD,

    Es ist immer nur die Rede von einer Mindestanspruchdauer des Arbeitslosengeldes von 90 Tagen.


    Genau da liegt der Knackpunkt. Angenommen dein ALG wurde bis zum 30.06.09 bewilligt. Dann hast du am 30.03.09 noch 90 Tage Restanspruch. Demzufolge musst du bis dahin deine Firma gegründet haben, wenn du Gründungszuschuss erhalten willst.

    Nachzulesen auch im folgenden Beitrag: Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss


  • +0 -0

    Auch nur einen Tag spät, verhindert den gesamten Anspruch auf Gründungszuschuss. Das wäre schade, passiert aber oft, weil die Leute nicht ausschlafen

    Am besten den Restanspruch auf Arbeitslosengeld schriftlich von der Agentur bestätigen lassen, dann kann hinterher keiner das Gegenteil behaupten. Das haben wir auch schon oft erlebt.

    Die Agentur sagt "Alles klar, Sie haben noch 110 Tage." Sie machen sich selbständig und plötzlich sind es nur noch 88 Tage. Dann haben Sie pech gehabt, weil irgendjemand was vergessen hat nachzusehen oder Sie haben geglaubt,m die letzte Weiterbildung wurde auch mit bei dem Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt.

    Also, auf Nummer sicher gehen und nicht unbedingt dem Amt vertrauen.


  • +0 -0

    Viel mehr kann ich nicht mehr sagen außer folgendes betonen: immer alles sofort machen, besonders wenn es um Dokumente geht


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