EÜR/ privateinlagen - privatentnahmen

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Hallo und guten Tag,

ich brüte seit Tagen über der Problematik der Privateinlagen / Privatentnahmen, vor allem über deren Behandlung in der EÜR.

Frage: Wo muss ich diese Einlagen / Entnahmen eintragen?
Es handelt sich dabei nicht um Warenentnahmen ect., sondern um Entnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen.
Diese Entnahmen sind im Buchhaltungsprogr. unter Kto. 2100 Privatentnahmen gebucht und tauchen in meinem Abschluß für 2008 auch auf; genau so wie die Privateinlagen.
Die Entnahmen unterliegen nicht der UST.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, sind die Entnahmen doch dem Betriebsergebnis zuzurechnen und als Einkommen zu versteuern??

....und die Einlagen vermindern doch die Entnahmen?

Müssen die Entnahmen in voller Höhe aufgeführt werden oder werden die Einlagen sofort vorher abgezogen?


Mir raucht der Kopf ;-)

Vorab schon einen lieben Dank für die Hilfe

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    Antworten

  • +0 | -0

    Hallo achwas,

    Wo muss ich diese Einlagen / Entnahmen eintragen?


    Niergends, die haben da nichts verloren. Wenn du dir für private ZWecke Geld aus dem Unternehmen nimmst, kann das doch nicht auch noch eine BEtriebsausgabe sein, oder? Das wäre super, dann nehm ich mir soviel Kohle, bis ich keinen Gewinn mehr hab und zahle keine Steuern mehr. KLasse, vielleicht kommt das noch in einer anderen Regierung

    Was alles zu den BEtriebsausgaben zählt, kann man in unserem Lexikon der Betriebsausgaben nachlesen.

    Mir raucht der Kopf ;-)


    Steuerberater machen lassen, mach du das was du am besten kannst. Das ist scheinbar nciht Buchführung usw.

    Folgende Artikel lesen:

    Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater

    Buchführungsprogramm oder Steuerberater? FAQ 25

    Mit einem Onlinesteuerberater Steuerberatungskosten sparen


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo Torsten,

    vielen Dank für die Antwort; doch das alles hätte ich auch selber gewußt.
    Das meine Privatentnahmen nichts mit Betriebsausgaben zu tun haben, ist doch klar.
    Allerdings bin ich verunsichert, weil der eine schreibt, die hätten nichts darin zu suchen, der andere wiederum, das doch.
    Ausserdem kommt in der EÜR die Rubrik "Entnahmen u. Einlagen" auch vor; auf Seite 3.
    Eini Privatentnahme ist doch m.E. nach ein Vorgang, der das Betriebsergebnis nicht berührt, auf der anderen Seite aber mein Einkommen erhöht??
    Also muß daoch diese Entnahme von der EÜR in die EInkommenst. überfliessen; ist doch mein Gewinn lt. EÜR mein Einkommen, was zu versteuert wird.
    Wahrscheinlich habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt ;-)

    Vielleicht fällt es Dir nun leichter, mir da etwas auf die Sprünge zu helfen.


    Vielen Dank und liebe Grüsse

    achwas


    Kommentare

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    vielen Dank für die Antwort; doch das alles hätte ich auch selber gewußt.


    Wieso fragst du dann, wenn du es doch selber weißt?

    Das meine Privatentnahmen nichts mit Betriebsausgaben zu tun haben, ist doch klar.
    Allerdings bin ich verunsichert, weil der eine schreibt, die hätten nichts darin zu suchen, der andere wiederum, das doch.


    Also weißt du es doch nicht...

    Ausserdem kommt in der EÜR die Rubrik "Entnahmen u. Einlagen" auch vor; auf Seite 3.


    Das ist richtig, das Finanzamt fragt die Höhe der Entnahmen und Einlagen unabhängig von der Einnahmenüberschussrechnung ab. Das hat aber andere Gründe. Hier werden nicht abzugsfähige Schuldzinsen ermittelt.

    Beispiel: Du hast einen Firmenkredit. Du entnimmst aus der Firma mehr als du erwirtschaftest, wodurch Schulden gemacht werden. An dieser Stelle erkennt das Finanzamt die Schuldzinsen nicht hundertprozentig an, da die Schulden ja für private Zwecke gemacht wurden. Deswegen musst die die Höhe auch dort eintragen, hat aber keinen Einfluss auf den Gewinn.


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