EÜR Kfz-Handel
(1 Antwort)
Hallo,
ich suche eine Lösung des folgenden Problems:
Kfz-Handel An-und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen. Gebucht SKR 03.
1. Im Dezember 2010 wird ein Kredit aufgenommen und mehrere Fahrzeuge eingekauft (verkauft erst in 2011), ich habe diese als Wareneingang gebucht, was zu einem Verlust von 30.000 € in 2010 geführt hat. Ist das korrekt? Oder gibt es Besonderheiten bei EÜR für Kfz-Handel? Soll ich Autos, die im Bestand sind, vielleicht neutral erfassen (abgrenzen) z.B. Kfz-Bestand 1591 oder so was? Wenn ich das machen würde, hätte ich einen Gewinn.
P.S.
Kfz-Einkauf- Wareneingang 3200, Kfz-Verkauf-Erlöse 8200+Erlöse 19% BMG Diff.Besteuerung 8400. Hat jemand bessere Lösung oder es ist ok so?
Vielen Dank im Voraus
Alexandr
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Antworten
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Hi Alex,
ich habe diese als Wareneingang gebucht, was zu einem Verlust von 30.000 € in 2010 geführt hat. Ist das korrekt?
Sofern nicht bilanziert wird, ja.
Wenn eine EÜR reicht, dann erfasst man den wareneingang immer als Warenverbrauch, also sofort als Betriebsausgabe. Erst der Verkauf der Waren, in dem Fall Kfz führt zum Umsatz und somit zum Ausgleich. Bei gebrauchten ist die Differenzbesteuerung zu beachten, wo die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden darf. Zur Differenzbesteuerung haben wir auch mal einen Artikel verfasst. Unter dem Artikel findet man noch viele weitere zum Thema Differenzbesteuerung.
Ürigens: Im Lexikon der Betriebsausgaben kann man auch fachlichen Rat direkt von einem Steuerberater (gratis) bekommen.
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