EÜR - alle Ausgaben angeben?

(2 Antworten)
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Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand einen Tipp geben.
Ich muss eine EÜR erstellen und habe eine ganz blöde THEORETISCHE Frage:

Wenn ich mein Gewinn nicht zu sehr schmälern möchte und deshalb eine große Einkaufsrechnung (also Ausgabe) nicht angebe, ist das strafbar? Was für Konsequenzen würden bei einer evtl. Steuerprüfung auf mich zukommen?
Bei Ausgangsrechnungen also Verkäufe achte ich natürlich penibel auf fortlaufende Rechnungsnummern etc. so dass da nichts fehlt.

Ich bin dankbar für jeden Tipp.

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Antworten

  • +0 -0

    Auch hier schließe ich mich der Frage an.
    Ich habe bereits im letzten Jahr größere Investitionen getätigt (u.a. eine Ausbildung für eine Mitarbeiterin in Thailand), obwohl der Betriebsbeginn bzw. die Gewerbeanmeldung frühestens im Mai 2010 ist.
    Ich werde 2010 nicht in den Genuss kommen Einkommensteuer zahlen zu dürfen. Die Nichtangabe von diversen Ausgaben hätte somit keine Auswirkungen auf die Einkommensteuer und schädigt auch nicht das Finanzamt. Ich werde diese Ausgaben nur angeben, wenn ich dadurch KV-Beiträge einspare.


  • +0 -0

    man muss immer wissen, warum man einen hohen Gewinn haben möchte. Entweder benötigt man einen Kredit, daher sollte man dann einen guten Gewinn der Bank nachweisen können, um als Liquid mit einer gutenBonität abzuschließen. Hohe Gewinne verursachen hingegen bei der Krankenversicherung (bei der gesetzlichen) unter Umständen höhere Krankenversicherungsbeiträge, so dass aus diesem Gesichtspunkt es Unsinn ist, seinen Gewinn freiwillig in die Höhe zu treiben. Außerdem zahlt man auf einen höheren Gewinn unter Umständen auch mehr Einkommensteuer, als auf einen niedrigeren oder gar einen Verlust. Mir ist nicht bekannt, dass ich eine Betriebsausgabe auch tatsächlich als solche gewinnmindernd ansetzen muss, daher glaube ich auch nicht, dass bei einer Betriebsprüfung das korrigiert wird. Im Gegenteil, das Finanzamt wird sich sicher freuen, wenn man es nicht macht. Wenn man eine Bilanz erstellen muss, kann das schon wieder ganz anders aussehen, da man ja hier als Kaufmann auch das Handelsgesetzbuch und damit die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns beachten muss. ich würde mal ganz unbürokratischen bei einem Steuerberater zum Beispiel bei steuerberaten.de nachfragen. Das wird nicht die Welt kosten und so ist man auf der sicheren Seite.


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