EU Rente, Hartz IV und Kleinunternehmer - geht das?
(2 Antworten)Hallo zusammen,
ich bin allein erziehende Mutter (Junior ist 7 Jahre alt) und seit Februar 2010 beziehe ich EU-Rente aus gesundheitlichen Gründen und der Arbeitsmarktlage - sog. Arbeitsmarktrente.
Mir fällt allerdings die Decke auf den Kopf und ich möchte (und muss) wieder etwas tun.
Ich beschäftige mich Hobbymäßig mit dem Webdesign und habe ein paar Anfragen von Freunden, Bekannten und anderen Personen, die sich von mir gern eine Webseite erstellen lassen würden.
Prinzipiell habe ich nichts dagegen, allerdings möchte ich für meine Mühe und Arbeit auch logischer Weise entlohnt werden.
Daher meine Überlegung, mich selbstständig zu machen und ein Kleinunternehmen zu gründen, damit ich auch Rechnungen ausstellen und Geld verdienen darf.
Soweit dazu - und das war es bisher auch. Ich weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll.
Das Grundprinzip eines Kleinunternehmers habe ich natürlich durchgelesen und auch verstanden aber ich bin mir unsicher, inwieweit es möglich ist, sich mit einer EU-Rente überhaupt selbstständig zu machen und welche Nachteile dadurch entstehen könnten.
Woran muss ich denken? Was muss ich beachten?
Natürlich könnte ich auch einfach loslegen aber da ich die Verantwortung für mein Kind trage, halte ich nichts von irgendwelchen "krummen Dingern".
Ich habe mir überlegt - und bitte um Berichtigungen, falls ich mich irre, dass ich bei der Stadt einen Gewerbeschein anmelde.
Die folgenden Anträge fürs FA etc. fülle ich dann aus und schicke sie ab.
Prima soweit - aber was ist, wenn ich zwar für eine Weile Aufträge bekomme, diese aber irgendwann erledigt sind und dann erst mal nichts kommt oder der nächste Auftrag wochen-, monatelang auf sich warten lässt?
Zahlt die ARGE die Differenz zwischen Hartz IV und Rente weiter?
Wer zahlt die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge?
Wird die Rente überhaupt weitergezahlt, wenn ich Einkommen aus selbstständiger Arbeit habe?
Eine Freundin von mir hat mit Ihrem Mann zusammen ein kleines Unternehmen im IT-Bereich. Sie meinte, dass sie Webseiten-Anfragen ihrer Kunden bisher ablehnen musste, weil sie sich selbst nicht damit auskennen.
Eine feste Anstellung ist auf Grund geringer Auftragslage aber auch nicht möglich.
Allerdings bot sie mir an, dass sie diese Kunden an mich verweisen würde, wenn ich einen Gewerbeschein hätte und / oder, dass ich innerhalb Ihres Betriebes als eine Art Subunternehmer arbeiten könnte, einen eigenen Schreibtisch hätte und die Geräte benutzen dürfte.
Damit kenne ich mich aber überhaupt nicht aus und weiß nicht, was das für mich bedeuten würde.
Meine Fragen wären also:
Kann ich als EU-Rentnerin (Hausfrau) einfach ein Gewerbe anmelden?
Was passiert mit der Hartz IV Differenz und der Rente bei Erfolg (also eigenem Einkommen) aber auch bei wenigen, bzw. längeren Zeiten gar keinen Aufträgen?
Was ist mit den Beiträgen zu Renten- und Krankenversicherung?
Was wäre besser (Unterschied) zwischen einem Kleinunternehmen und einem Subunternehmen?
Ich würde mich gern selbstständig machen aber nur, wenn es keine Nachteile hat (logisch).
Vielleicht könnte mir jemand etwas spezifischer helfen. Eure Beiträge und FAQ´s sind hervorragend aber ich finde einfach nichts, was sich persönlich auf mich bezieht, weil hier so viel zusammen kommt.
Danke schon mal im Voraus, ich hoffe, es war etwas verständlich :-)
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Hallo Heicars,
sorry, etwas spät...inwieweit es möglich ist, sich mit einer EU-Rente überhaupt selbstständig zu machen und welche Nachteile dadurch entstehen könnten.
Unbedingt mit dem Rententräger oder dem Amt vorher sprechen. Es wird dort Einkunftsgrenzen geben, die du mit deinem Gewinn nicht überschreiten solltest, noch dazu wenn du auch eine Krankenversicherung bezahlt bekommst.Woran muss ich denken? Was muss ich beachten?
Bitte ließ dir dazu unser E-Book mit den 10 häufigsten Fragen für´s Nebengewerbe durch:
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeitaber was ist, wenn ich zwar für eine Weile Aufträge bekomme, diese aber irgendwann erledigt sind und dann erst mal nichts kommt oder der nächste Auftrag wochen-, monatelang auf sich warten lässt?
Dann verdienst du in der Zeit kein Geld
Das Gewerbe bleibt bestehen, deine Ausgaben werden sich sicher auch nciht ändern, warten bis was neues kommt.Zahlt die ARGE die Differenz zwischen Hartz IV und Rente weiter?
Oh je, nun auch noch das Amt, davon war erst keine Rede. rente, Hartz IV und Selbständigkeit, dass wird schwer. Du darfst bei der ARGE mtl. ca. 100 € dazuverdienen, sonst wird ALG 2 gekürzt. Aber das solltest du nun wirklich mit der Rententräger und der Arge zusammen besprechen.
Hier unser Onlinerechner:
Hinzuverdienstgrenze bei ALG 2 und EinstiegsgeldEure Beiträge und FAQ´s sind hervorragend aber ich finde einfach nichts, was sich persönlich auf mich bezieht, weil hier so viel zusammen kommt.
Danke, aber wir haben dieses Thema bewusst nciht aufgenommen, da es sehr selten ist und eben von größter juristischer Brisanz, daher halten wir uns da raus. Das solte jeder mit seinem Fallmanager selbst klären oder mit einem Anwalt, der wird übrigens auch vom Amt bezahltKommentar schreiben
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