Erwerbsunfähig und Nebenerwerb
(5 Antworten)ich habe ein problem: bin erwerbsunfäig, also stehe dem arbeitmarkt nicht 3 std. täglich zur verfügung, beziehe grundsicherung vom sozialamt
jobcenter ist nicht zuständig
kann ich ein gewerbe im nebenerwerb anmelden und bleibt die grundsicherung erhalten? es gibt einen freibetrag, 100 oder 165 euro, von dem was darüber liegt, wird ein teil angerechnet.
wer ist dann beim sozialamt zuständig? weiss nämlich keiner beim jobcenter
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Antworten
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HAllo tadzio,
kann ich ein gewerbe im nebenerwerb anmelden
Selbstverständlich können Sie ein Gewerbe anmelden. Es muss allerdings ein Nebengewerbe sein, das heißt Ihre Tätigkeit darf nicht mehr als 15 Stunden pro Woche betragen, sonst ist es ein HAuptgewerbe und Sie müssen sich selbst krankenversichern.und bleibt die grundsicherung erhalten?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, dann ist der Freibetrag von 100 EUR mtl. anzuwenden. Dieser Freibetrag bezieht sich auf den monatlcihen Gewionn bzw. den Überschüss der Einnahmen gegenüber der Ausgaben. Sie müssen im SChlimmsten Fall dem Amt monatlich nachweisen, wie viel Sie eingenommen und ausgegeben haben. Die 165 EUR sind nur für Arbeitslosengeld I Empfänger maßgeblich.wer ist dann beim sozialamt zuständig?
Das Sozialamt gibt es in dem Sinne nciht mehr. Das heißt nun entweder Grundsicherungsamt oder ARGE (Arbeitsgemeinschaft). Zuständig ist in jeden Fall Ihr Fallmanager, also Ihr Sachbearbeiter, der bisher auch Ihr Ansprechpartner war. Im Zweifel einfach diesen fragen, man wird Sie schon zum richtigen FM schicken.weiss nämlich keiner beim jobcenter
Normal, das ist meist so.
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das jobcenter ist für mich aber nicht zuständig, da ich dem freien arbeitsmarkt auf dauer nicht für mindestens 3 std. tägl. zur verfügung stehe, da ich berufsunfähig bin und erwerbsunfähig...
aber nicht denkunfäig...
also das sozi bleibt mein ansprechpartner, nicht die arge, nur weiss weder bei der arge noch beim sozi jemand, wie das läuft--
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Hallo tadzio,
leider ist das gang und gebe bei Deutschlands Ämtern - die stellen sich an wie die drei Affen (Nichts Hören, nichts Sehen und erst recht nichts produktives Reden). Armes Deutschland....
Sei mal nur so nebenbei Bemerkt.
Grüße FreeEskimo77
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Hallo Thorsten,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen auch noch aktuell?
Ich bin in derselben Lage wie tadzio: Bekomme EU-Rente und Grundsicherung und möchte ein Gewerbe bzw. Nebengewerbe als Wellnessmasseurin anmelden.
Ein Bekannter von mir meinte, in dem Moment, wo ich das Gewerbe anmelde, fällt die Grundsicherung weg?!
In welcher Form braucht das Sozi dann Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben? Brauche ich dann einen Steuerberater oder reicht eine einfache Buchführung - wie z.B. Kassenbuch?
Schon mal Danke im Voraus für die Hilfe.
LG Sabine
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Ein Bekannter von mir meinte, in dem Moment, wo ich das Gewerbe anmelde, fällt die Grundsicherung weg?!
Käase, man darf dazu verdienen. Wieviel genau kannst du mit unserem Onlinerechner ermitteln.
http://www.gruenderlexikon.de/onlinerechner-hinzuverdienst-alg2.phpIn welcher Form braucht das Sozi dann Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben? Brauche ich dann einen Steuerberater oder reicht eine einfache Buchführung - wie z.B. Kassenbuch?
Einnahmen und ausgaben reichen, das kann man entweder mit einer Software machen oder vom Berater machen lassen. das Kassenbuch wird dem amt wohl nicht reichen. zur Sicherheit lieber noch mal nachfragen, da will nämlich jeder was anderes
sperre den thread nun, bitte neue fragen in der richtigen kategorie unter geeigneter überschrift neu posten. danke
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