erste Umsatzsteuer-Voranmeldung
(2 Antworten)Hallo,
im Vorjahr war ich im Kleinunternehmer-Status (ohne Umsatzsteuerpflicht), habe die Regelgrenze knapp überschritten und muß nun Umsatzsteuer abführen. Ich habe ab jetzt eine IST-Versteuerung beantragt und genehmigt bekommen.
Nun mein Problem oder Frage:
Ich hatte Anfang Dezember 09 zwei Rechnungen gestellt, natürlich ohne Umsatzsteuer (war ja 2009 noch befreit). Bezahlt haben die Leute jetzt erst im Januar '10.
Muß ich diese zwei Beträge nun nachträglich versteuern, nur weil sie erst im Januar kamen (konnte ich ja im Dezember nicht ahnen, dass das Geld erst so spät kommt). Und muß ich das jetzt irgendwo auf dem Umsatzsteuer-Voranmeldungs-Formular eintragen? Eventuell als steuerfreier Umsatz (aus Vorjahr), ich weiß im Formular nur nicht wo. Oder gebe ich die Beträge jetzt gar nicht an (weil Rechnung ja eigentlich vom 01.12.09 ist)???
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch super dankbar, weil ich ja in den nächsten 10 Tagen die erste Voranmeldung machen muß!!!
Danke Adrien
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Hallo Adrien,
so wie Du Deine Situation beschreibst, hört es sich an, als ob du deine Buchhaltung selber erstellst.
Die Umsätze brauchst du nicht in der USt-VA angeben! Da der Leistungszeitpunkt in 2009 war gilt für diese Rechnungen auch noch die Kleinunternehmerregelung.
Denk mal drüber nach deine Buchhaltung von einen Steuerberater oder Buchhalter machen zu lassen, da es immer wieder Änderungen im Steuerrecht gibt, die der "normale" Mensch übersieht. Dies kann bei einer Steuerprüfung sehr teuer werden. Wenn du Hilfe brauchst meld dich einfach, ich kann dir gerne jemanden empfehlen.Kommentar schreiben
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Hab dazu mal 2 Artikel rausgesucht:
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Buchführungsprogramm oder Steuerberater? FAQ 25
Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater
Einfach mal lesen.
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