Erst Gehalt, jetzt als Gewerbe
(1 Antwort)Hallo,
ich war bis vor kurzem im Angestelltenverhälnis. Jetzt habe ich Privat einen Auftrag angenommen, wo ich zum Arbeitslosengeld hinzu noch recht viel Geld verdienen könnte. Evtl. sogar mehr als das AL-Geld
Nun habe ich dem Auftraggeber eine erste Rechnung (300€) zzgl. MwSt. geschrieben, und er wollte eine Steuernummer von mir.
Ist jetzt die Rechnung ungültig ?
Die weiteren Rechnungen werden jetzt natürlich auch größer, was soll ich da tun ?
Gr Binobär
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Hallo Binobär,
herzlichen Glückwunsch zur Selbständigkeit. Denn das sind Sie nun definitiv, allerdings ist das während oder parallel zur Arbeitslosigkeit immer kompliziert, denn Sie dürfen nur einen bestimmten Betrag Geld dazuverdienen. M.E. sind das derzeit 165 EUR monatlich, was auch bei der Arbeitsagentur angegeben werden muss. Was mehr ist, wird folglich vom ALG I abgezogen. Der Hinzuverdienst mit 165 EUR ist bei Selbständigen als Gewinn zu verstehen, also Einnahmen weniger die Ausgaben. Daneben ist auch die wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 14,9 Stunden zu beachten. Wer also mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt auch kein ALG I mehr, obwohl der Hinzuverdienst vieleicht nur 100 EUR je Monat beträgt. Dazu gibt es hier im Forum schon eine Reihe an Beiträgen. Wenn Sie also mehr als das ALG I hinzuverdienen, können sie sich darauf einstellen, das Ihnen das Arbeitslosengeld gestrichen wird. Mehr dazu erfahren Sie vom Sachbearbeiter der BANun habe ich dem Auftraggeber eine erste Rechnung (300€) zzgl. MwSt. geschrieben, und er wollte eine Steuernummer von mir.
Das ist korrekt, denn bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern, die eine Rechnung über 150 EUR ausstellen, ist eine Steuernummer auf der Rechnung zu hinterlegen.Ist jetzt die Rechnung ungültig ?
Nein, ungültig nciht, nur der Empfänger darf sich die ausgewiesene Steuer nciht als Vorsteuer vom Finanzamt olen. er wird verlangen, dass die Rechnung entsprechend geändert und diesen Kriterien angepasst wird. Hier erhalten Sie eineRechnungsvorlage, welche den gesetzlichen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.Die weiteren Rechnungen werden jetzt natürlich auch größer, was soll ich da tun ?
Zunächst die Arbeitsagentur informieren, so dass es nicht zu großen Rückzahlungen von Arbeitslosengeld kommt. Dann ein Gewerbe anmelden und die Rechnungen so schreiben, wie es der Gesetzgeber verlangt. Dazu eventuell einen Steuerberater aufsuchen. Darüber hinaus würde ich einen Gründungsberater engagieren, der die Existenzgründung begleitet und eventuelle einen Gründungszuschuss beantragt. Die Voraussetzungen zum Gründungszuschuss wurden mehrfach im Forum erläutert oder im Lexikon unter dem Stichwort Gründungszuschuss beschrieben.
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