Eröffnungsbilanz
(1 Antwort)Hallo zusammen!
Ich habe vor ein paar Tagen eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Nun muss ich eine Eröffnungsbilanz erstellen. Ich habe das Unternehmen mit 6.000 EUR Stammkapital ausgestattet und diesen Betrag auf mein Geschäftskonto eingezahlt. In das Unternehmen bringe ich außerdem folgende Werte mit ein.
1) Einen Flachbildschirm, der allerdings schon 4 Jahre alt ist und somit nichts bzw. nicht mehr viel wert ist.
2) Fachliteratur in Höhe von 40 EUR.
3) Ein paar Ausgaben einer Fachzeitschrift in Höhe von 30 EUR.
Wie sollte meine Eröffnungsbilanz (EB) aussehen? Welche der drei Werte (neben dem Stammkapital) können/sollten in die EB?
Grüße, gewi
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Herzlichen Glückwunsch,
Sie haben die ersten Fehler bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) erfolgreich gemacht.
Entschuldigung für diesen Sarkasmus, aber die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) - die nur eine besondere Form der klassischen GmbH darstellt, damit aber mit allen Rechten und vor allen Dingen Pflichten einer GmbH verbunden ist - sollte nie ohne fachlichen Rat eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers erfolgen.
Gerade wegen möglicher Stolpersteine zum Beispiel bei sogenannten Sacheinlagen.
In Ihrem Falle sollten Sie die Sacheinlagen einfach aus dem Jahresabschluss der UG (haftungsbeschränkt) draußen lassen, es macht nur Probleme und der mögliche Vorteil (z. B. steuerliche) ist sehr sehr gering.
Die Eröffnungsbilanz besteht bei der Gründung in der Regel nur aus den beiden Positionen
- Gezeichnetes Kapital und
- Ausstehende Einlagen
Aber wie eingangs gesagt, ich empfehle dringend den laufenden Rat eines Fachmanns, dessen Kosten machen sich von selbst bezahlt.Kommentar schreiben
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