Erfolgsrechnung Gewinnsumme
(2 Antworten)Hallo,
ich sitze am Finanzierungsplan für Antrag Gründungszuschuss bei Arbeitsagentur. Frage zum Thema Erfolgsrechnung: gibt es einen Richtwert für Gewinnsumme im 1. Jahr der Selbstständigkeit? Oder anders formuliert: gibt es eine Gewinnangabe, die als Minimum genannt werden müsste?
Ich werde als freier Theaterregisseur arbeiten.
Ein Dankeschön für Antworten/Anregungen hierzu!
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Einen Richwert gibt es da nicht, nur Erfahrungswerte. Das wird aber schwierig, da der Gründungszuschuss im egriff ist, keine Förderung mehr mit rechtsanspruch zu werden, also eine Kann-Bestimmung.
Wenn ich eine Rentabilitätsorschau erstelle, achte ich darauf, dass spätestens ab dem 2. Jahr ein Gewinn von ca. 1.000 EUR mtl. erwirtschaftet wird. So kan man dem Amt eine erfolgreiches Geschäft zeigen, was sich trägt und langfristig auf jeden Fall Existenzsichernd ist.
Ab dem dritten Jahr gehe ich dann auf ca. 15.000 EUR Jahresgewinn hoch, mehr als 3 Jahre zeige ich in der Rentabilitätsvorschau nie.
Im ersten jahr darf áuch mal ein Verlust angezeigt werden. Aber vorsicht, auch das ist bei manchen Ämtern "nicht erlaubt" (was von Dummheit der Fallmanagern und Sachbearbeitern zeuht) ist aber so.
Einige Fördermittel (zb. die der GFAW in Thüringen) werden sogar verwehrt, wenn ein Verlust in der Rentabilitätsvorschau ausgewiesen wird, da Verluste diese Gesellschaft (GFAW) nciht unterstützen daf. Aber keine Angst, jede Renatabilitätsvorschau kann so hingebogen werden, dass Sie passt, dazu bite den Artikel
Wie fälschen Sie am besten Ihre Rentabilitätsvorschau (Ein Artikel aus der Praxis und von meinen Erfahrungen mit der Arbeitsagentur)
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Hallo an den Theaterregisseur!
Für mich als Ökonomin gibt es einen Orientierungswert für den Gewinn. Das ist die Bezugsgröße der Sozialversicherung. Soll heißen, ein Vorhaben ist dann tragfähig, wenn es nach einer angemessenen Einlaufphase bei Vollzeitarbeit mindestens das Durchschnittseinkommen einbringt. Der Wert dafür sind etwa 2.500 Euro monatlich.
Wer dauerhaft darunter ein Einkommen erwirtschaftet, muß sich fragen lassen, wovon er/sie eigentlich lebt, ob das Ganze nur Liebhaberei ist oder ein Steuersparmodell.
Bei der Entscheidung für den Gründungszuschuß muß die Agentur für Arbeit zugrunde legen, ob der Lebensunterhalt sichergestellt ist. Auch hierfür gibt es Orientierungsgrößen. Beispielsweise sollte niemand gefördert werden, der aus Gewinn und Förderung weniger als 1.500 Euro im Monat hat, wenn er alleinstehend ist. Es sein denn, es sind offensichtlich noch Eigenmittel vorhanden. Bislang reicht dazu eine Selbstauskunft, kein Nachweis.
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Ich danke für aufschlussreiche Antwort und Hinweise!
Einen gute Rutsch wünscht der Theaterregisseur.
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kommentiert von Tilmann_Seidel am 25. Dezember 2011
Eine hilfreiche, informative Antwort. Außerdem prompt geschickt. Ich danke sehr und wünsche einen beschwingten Jahreswechsel.
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