Endet die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung automatisch bei Beitragsrückstand?

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Hallo,

ich habe die Tage die Mitteilung der Arbeitsagentur in der Post gehabt, dass der Beitrag zur ALV ab 01/2012 auf knapp 78 Euro ansteigt und zum Monatsersten von mir zu zahlen ist.

Ich bin selbständig und habe bis einschließlich Februar 2011 Gründungszuschuss erhalten und den Beitrag zur ALV gezahlt. Ab März dann nicht mehr, da ich davon ausgegangen bin, dass beides aneinander gekoppelt ist, was ja - wie ich heute weiß - nicht der Fall ist. Ich wäre also 10 Monate im Zahlungsrückstand, habe aber seither keinerlei Mahnungen oder Erinnerungen oder die Kündigung seitens der AA erhalten. Lt. § 28a ist es ja aber so, dass der Versicherungsschutz automatisch beendet wird, sobald man 3 Monate im Zahlungsrückstand ist? Gilt das noch immer?

Kann ich durch das Schreiben der AA nun davon ausgehen, dass ich nach wie vor versichert bin und einfach die fehlenden Beiträge überweisen? (Dies wäre für mich der günstigere Fall, da die Geschäfte eher schleppend laufen und ich nicht weiß, wie lange ich die Selbständigkeit noch halten können werde.)

Vielen Dank vorab und viele Grüße!

 

 

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    Hallo,  

    Lt. § 28a ist es ja aber so, dass der Versicherungsschutz automatisch beendet wird, sobald man 3 Monate im Zahlungsrückstand ist? Gilt das noch immer?

     

    Das hängt davon ab, was im neuen Gesetz beschlossen wird, wahrscheinlich wird es aber wohl wieder so sein. Wer nicht zahlt bekommt keinen Versicherungsschutz.   Zu ihrem Versicherungsschutz kann ich nur folgendes sagen: den müssen Sie wohl oder übel mit der Arbeitsagentur als Versicherungsgeber klären, dahingehend kann ich hier nichts sagen, da mir schlichtweg der Einblick in ihre Akten beim Arbeitsamt fehlt. Sofern obige Regelung wirklich zutrifft, hätten sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz und müssten mit einem persönlichen Gespräch eventuell eine Regelung herbeiführen, diesen Versicherungsschutz durch Nachzahlung wieder zu erlangen. Aber dazu bitte zwingend mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Ob es dahingehend Sonderregelungen gibt, wage ich auch eher zu bezweifeln.


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