Elterngeldbezug wenn hauptberuflich angestellt + nebenberuflich selbständig
(1 Antwort)Liebes Team,
heute war ich bei der Elterngeldstelle um mich über den Bezug zu informieren. Ich falle in die selbe Kategorie wie "Gast" am 12.Juli 2010 beschrieben hat: hauptberuflich Angestellte und Selbständige im Nebenerwerb. Mich würde die Antwort auf die von "Gast" gestellte Frage interessieren.
Der Sachbearbeiter der Elterngeldstelle erklärte mir zuerst, für den Bezug werden die 12 Monate vor Geburt des Kindes berechnet. Als er erfuhr, dass ich zusätzlich selbständig im Nebenerwerb bin, war für die Berechnung auf einmal das Kalenderjahr 2010 ausschlaggebend, und zwar angeblich für Angestelltenverhältnis und Selbständigkeit. Da ich jedoch Im Angestelltenverhältnis ab Jan. diesen Jahres eine Gehaltserhöhung bekam und eine Steuerklassenumstellung auf Kl. III aufgrund Heirat veranlasste, würde ich mit der Berechnung vom Kalenderjahr 2010 wesentlich weniger Elterngeld erhalten.
Gibt es nun eine Möglichkeit, das ich zumindest für das Angestelltenverhältnis ein Elterngeldberechnung für die 12 Monate vor Geburt erwirken kann?
Vielen Dank schonmal vorab für Eure Mühe!
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Antworten
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Hallo,
es gibt in der Tat eine Möglichkeit, wie du das erreichen kannst. Bedingung hierfür ist, dass das Gewerbe abgemeldet wird, bevor das Kind zur Welt kommt. Dann ist nicht der vorhergehende Steuerbescheid maßgeblich, sondern die EÜR der 12 Monate vor der Geburt - sowohl für Angestellten- als auch für die selbständige Tätigkeit. Ich habe diese Vorgehensweise genauer in diesem Artikel: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/so-bescheissen-sie-legal-beim-elterngeld beschrieben, bitte lies dich da mal ein.
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