elterngeld bei: angestellt und selbständig

(2 Antworten) +1 | -0

liebe mitglieder,
ich habe eine frage, die an mir nagt, weil ich nicht weiß, worauf ich mich einstellen kann und die die elterngeldstelle mir keine auskunft geben konnte....
ich bin angestellte und habe einkünfte aus selbständiger arbeit. diese sind durch die einnahme-ausgabe-rechnung bei minus 90 euro......wie wird denn das berechnet??
danke im voraus!
anita

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