Einzelunternehmer / GbR und Fantasiename?
(1 Antwort)Hallo!
Seit Tagen komme ich nicht dahinter wie der Name eines Unternehmens angegeben werden kann.
Wie kann ein Fantasiename bei einem Einzelunternehmer oder GbR angegenben werden?
Es ist mir bewusst, dass die Namen der Gesellschafter angegeben werden müssen. Müssen diese direkt dem Fantasienamen folgen oder genügt es diese beim Briefbogen in der Fußzeile oder auf der Homepage im Impressum anzugeben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Konstantin
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Hallo Konstantin,
zum Thema Firmenname haben wir bereits einen sehr interessanten Artikel verfasst. Da bei einem Einzelunternehmen und auch bei einer GbR es sich nicht um einen Firmennamen, sondern nur um eine Firmenbezeichnung handelt, wird das bei denen nicht ganz so eng gesehen wie beispielsweise beim Firmennamen einer GmbH. Kapitalgesellschaften haben in der Tat einen Firmennamen, der auch im Handelsregister eingetragen wird. Wenn jemand klagen möchte, muss er dann die Firma verklagen und zwar mit dem Firmennamen, nicht etwa den Geschäftsführer. Möchte jemand ein Einzelunternehmen verklagen, so spielt es keine Rolle, wie das Einzelunternehmen heißt, es wird immer der Einzelunternehmer, also der Inhaber verklagt. Daher sind deine Besorgnisse etwas unbegründet, du darfst dich halt nur nicht so bezeichnen, wie eine Firma in der Nachbarschaft aus der gleichen Branche auch schon heiß. Das sollte man im Zweifel mit dem gewerbeamt vorher abklären. Außerdem helfen die dir auch recht gut, bei der Wahl der richtigen Firmenbezeichnung und bei der juristischen Einordnung, was Du diesbezüglich machen darfst und was nicht.
Hier noch einige interessante Artikel zum Thema Firmenname:
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/der-richtige-firmenname-das-sollten-sie-beachten
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/der-richtige-firmenname-10-punkte-die-es-zu-beachten-gilt
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/so-finden-sie-einen-rechtssicheren-firmennamen
Als Tipp kann ich noch zur allergrößten Sicherheit eine Beratung durch einen geeigneten Rechtsanwalt empfehlen, der kann auch im Zweifel bei der rechtssicheren Wahl der Firmenbezeichnung helfen. Das kostet natürlich zusätzliches Geld, was in Vorbereitung der Existenzgründung nicht unbedingt ausgegeben werden muss, vorhanden ist oder ausgegeben werden sollte. Das ist immer eine persönliche Entscheidung. Viel Spaß dabei.
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