Einstiegsgeld und Fördermittel z.B. von KfW o.ä.

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Hallo zusammen,
eine meiner vielen Fragen ist:
Schliessen sich die Beantragung eines Kredits über KFW, IBB etc und Einstiegsgeld bei ALG II gegenseitig aus???
Danke schön

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    Hallo,

    nein, auch ALG II Bezieher, können als Gründer einen Kredit bei der Kfw beantragen. Es ist nur ungleich schwerer, den Kredit auch zu bekommen.

    Ein schlüssiges Gründungskonzept und ein guter Existenzgründerberater können in jedem Fall hilfreich sein.


  • +0 -0

    In Zeiten der Finanzmarktkrise bekommen Sie als ALG II Bezieher mit großer Sicherheit keine Kredit von irgendwem. Sicher können Sie es probieren und auch mal Onlinekrediten testen, ob es eventuell klappt, aber meine Erfahrung sagt, wenn selbst langjährig erfahrene Unternehmer Absagen bekommen, bekommen Existenzgründer schon gar kein Darlehen. Und bei den Existenzgründern bekommen die ALG I Bezieher vor den ALG II Beziehern den Kredit. Es sei denn Sie können hundertprozentige Sicherheiten vorweisen: Bausparverträge, zuteilungsreife Lebensversicherungen, Grundstücke, Gebäude oder Bürgschaften von Verwandten oder Freunden.

    Hätten Sie jedoch diese Sicherheiten (zumindest die finanziellen) wären Sie ja kein Harz 4 Empfänger. Sorry, aber so ist das im Finanzgeschäft. Heute noch mehr als gestern.

    Es besteht immer noch die Möglichkeit, zu erhöhten Zinssätzen Kredite ohne Schufa zu bekommen, das heißt, die Bank lässt sich den Kredit bei einem höheren Risiko besser bezahlen. Auf diese Weise bekommen auch eventuell Kreditunwürdige Personen einen Ratenkredit oder Überbrückungskredit, denn es wird bei der Kreditvergabe kein Schufaeintrag des Kunden überprüft, so dass ein negativer Schufaeintrag nicht feststellbar ist.


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